Enzalutamid (Xtandi®)
1Nutzenbewertung
2Zulassung und Studien
Kommentare
Vielen Dank für die Kommentierung! Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor: die Festlegung des Zusatznutzens (Spalte 2 der Tabelle auf der ersten Seite) wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), nicht von der DGHO vorgenommen. Die dafür verwendete Kategorisierung (erheblich, beträchtlich, gering, nicht belegt ...) wurde im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz vorgegeben. Diese Festlegungen des G-BA (https://www.g-ba.de/informationen/nutzenbewertung/ ) übernehmen wir und ordnen sie ein.
Auch seitens der DGHO ist es uns ein besonderes Anliegen, dass sich die Bewertung des Nutzens eines Arzneimittels für Krebspatienten nicht auf die Berechnung einer mittleren Überlebenszeit beschränkt, sondern dass weitere patientenbezogene Kriterien wie Lebensqualität, Linderung und Verhinderung von Krankheitszeichen u. a. mit berücksichtigt werden.
In einem Punkt müssen wir ausdrücklich widersprechen: Enzalutamid ist nur für den Einsatz bei Patienten mit metastasiertem Prostatakarzinom zugelassen, bei denen eine vorherige Antihormontherapie versagt hat. Bei diesen Patienten liegt keine "langsame Dynamik", sondern eine aggressive Form des Prostatakarzinoms vor.
Onkopedia-Redaktion
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Wie passt die Aussage des "beträchtlichen" Nutzens zum Hinweis, dass die mediane OS lediglich 2.2 Monate beträgt (wohl bemerkt bei einem Prostata-Karzinom, einem Tumor mit speziell langsamer Dynamik)? In welcher Relation steht dies dann mit der Aussage, dass sich die Morbidität positiv beeinflussen lässt?
Wie kann die vermeintliche Enzalutamid-spezfische "beträchliche" Wirksamkeit erklärt werden, wenn die mOS unter Enzalutamid "nach Docetaxel" grösser sein soll, als "vor Docetaxel"?