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Pleuramesotheliom

ICD-10 C45.0
Stand September 2026
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0Änderungen gegenüber Vorversion

Inhaltlich relevante Änderungen gegenüber der Vorversion

  • Konkretisierung zur Meldung einer Berufserkrankung

  • Molekularpathologische Aberrationen

  • Streichung der Begriffe diffuses und fibröses Mesotheliom

  • Klassifikation und Stadieneinteilung (IASLC/UICC 9. Klassifikation)

  • Therapiestruktur im resezierbaren Stadium:

    • MARS2-Studie
      EORTC‑1205

    • Studiendaten zum perioperativen Nivolumab und Ipilimumab

  • Nicht resezierbares Stadium:

    • Neuzulassung von Pembrolizumab für den nicht-epitheloiden Subtyp (IND.227-Studie)

    • Durvalumab und Chemotherapie DREAM 3 R-Studie (keine Zulassung)

    • Pegargiminase in Kombination mit Chemotherapie beim nicht-epitheloiden Mesotheliom (ATOMIC-Meso trial)

  • Zweit-/Drittlinientherapie

    • Pembrolizumab und Lenvatinib (PEMMELA-Studie)

  • Medikamentöse Tumortherapie:

    • Bevacizumab BEAT-meso Studie)

 

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1Zusammenfassung

Pleuramesotheliome sind seltene Tumoren des Brustfells und in Deutschland für ca. 1% der Krebstodesfälle bei Männern und für 0,3% derer bei Frauen verantwortlich. Das relative 5-Jahres-Überleben ist mit 9% bei Männern und 24% bei Frauen deutlich ungünstig. Bei Frauen liegt das mittlere Erkrankungsalter bei 74 und bei Männern bei 75 Jahren. Jährlich erkranken ca. 1.600 Personen neu an einem Pleuramesotheliom. Der Hauptrisikofaktor ist die - meist beruflich bedingte - Exposition gegenüber Asbestfasern, vor allem gegenüber nur schwach an Baustoffe gebundenem Asbest mit einem hohen Faseranteil.

Klinisch manifestiert sich die Erkrankung häufig erst in fortgeschrittenem Krankheitsverlauf mit Pleuraergüssen, thorakalen Schmerzen und Dyspnoe sowie einer unspezifischen Reduktion der körperlichen Leistungsfähigkeit und/oder Gewichtsverlust. Durch Asbest verursachte Pleuramesotheliome können als Berufskrankheit von den Unfallversicherungsträgern anerkannt werden.

Die Therapie des Pleuramesothelioms besteht prinzipiell aus lokalen Behandlungsoptionen und systemischer Behandlung. Das Vorgehen orientiert sich vor allem an dem histologischen Subtyp und der Ausbreitung in Lymphknoten sowie an Alter und Komorbiditäten der Patientinnen und Patienten (Pat.). Als lokale Behandlung kann für sorgfältig ausgewählte Pat. mit epitheloider Histologie und sehr limitierter Krankheit die erweiterte Pleurektomie/Dekortikation (eP/D) im Rahmen eines multimodalen Therapieansatzes an einem Zentrum mit hoher chirurgischer Expertise angeboten werden. Die eP/D begleitet von einer neoadjuvanten oder adjuvanten systemischen Therapie - in diesem Falle Kombinationstherapie aus Cisplatin und Pemetrexed - dient einer möglichst maximalen Krankheitskontrolle, jedoch sind lokale und lokoregionäre Rezidive häufig, da das Erreichen einer kompletten R0-Situation faktisch nicht möglich ist. Im fortgeschrittenen, metastasierten oder rezidivierten Stadium sollte unabhängig vom histologischen Subtyp eine Therapie unter Beteiligung von Checkpoint-Inhibitoren erfolgen, beim nicht-epitheloiden Subtyp wird primär eine Immuntherapie empfohlen.

2Grundlagen

2.1Definition und Basisinformationen

Pleuramesotheliome sind maligne Tumoren, die sich von den serösen Häuten des Lungenfells ableiten. Histologisch werden 3 Typen unterschieden: epitheloid, biphasisch und sarkomatoid [1, 2]. Biphasische und sarkomatoide Mesotheliome werden auch unter dem Begriff nicht-epitheloide Subtypen zusammengefasst. Der epitheloide Typ ist mit einem Auftreten in 50-60% der Fälle der häufigste Subtyp. Klinisch der häufigste Ort der Metastasierung ist die (kontralaterale) Pleura. Daneben kommt es häufig zu einer Metastasierung in die thorakalen Lymphknoten, die Lunge und das Peritoneum.

Die weiteren Aussagen dieser Leitlinie beziehen sich auf das maligne Pleuramesotheliom und nicht auf Mesotheliome des Peritoneums (C45.1), der Tunica vaginalis testis (C45.7, C63.7), des Perikards (C45.2), oder auf gutartige Mesotheliome (Pleura: D19.1, Peritoneum: D19.2, sonstige Lokalisationen: D19.7).

2.2Epidemiologie

Das maligne Pleuramesotheliom (C45.0) ist ein seltener bösartiger Tumor, der überwiegend durch das Einatmen von Asbestfasern verursacht wird. Aufgrund der langen Latenz zwischen häufig beruflich bedingter Exposition und Tumordiagnose kommt es auch mehr als 40 Jahre nach den ersten gesetzlichen Einschränkungen und fast 30 Jahre nach endgültigem Verarbeitungsverbot von Asbest immer noch zu Neuerkrankungen: 2023 wurden 1.350 Fälle in den deutschen Krebsregistern erfasst, ganz überwiegend waren Männer betroffen (1.060 Fälle) (Tabelle 1). Die Zahl der Neuerkrankungen ist erst seit 2014 (1.425 Fälle) leicht rückläufig (Abbildung 1 und Abbildung 2). Die Inzidenzraten in den Altersgruppen bis 70 Jahren sind bei den Männern zuletzt deutlich gesunken, während sie bei den über 80-jährigen immer noch ansteigen. Dementsprechend ist das mittlere Erkrankungsalter in den letzten 10 Jahren von 72 auf 74 Jahre gestiegen [3, 4]. Es muss hier darauf hingewiesen werden, dass die in Abbildung 1 und 2, sowie in Tabelle 1 dargestellten Daten des Robert Koch Institutes sich auf alle Mesotheliome beziehen und somit sowohl Mesotheliome der Pleura (größte Gruppe) als z.B. auch des Peritoneums und des Perikards umfassen [5]. Einzeldaten nur für das Pleuramesotheliom liegen nicht vor.

Tabelle 1: Übersicht über die wichtigsten epidemiologischen Maßzahlen zum malignen Mesotheliom (ICD-10 C45) für Deutschland [5] 

Inzidenz

2021

2022

2023

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Neuerkrankungen

320

1230

300

1160

290

1060

rohe Neuerkrankungsrate1

0,7

3,0

0,7

2,8

0,7

2,6

standardisierte Neuerkrankungsrate1,2

0,4

1,6

0,3

1,5

0,3

1,3

mittleres Erkrankungsalter3

76

78

76

78

74

79

Mortalität

2021

2022

2023

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Sterbefälle

242

1046

221

1014

238

907

rohe Sterberate1

0,6

2,5

0,5

2,5

0,6

2,2

standardisierte Sterberate1,2

0,2

1,3

0,2

1,3

0,3

1,1

mittleres Sterbealter3

79

79

79

80

77

80

Prävalenz und Überlebensraten

5 Jahre

10 Jahre

25 Jahre

 

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Prävalenz

600

1700

900

2300

1500

3500

absolute Überlebensrate (2021-2023)4

20

7

12

3

 

 

relative Überlebensrate (2021-2023)4

24

9

16

5

 

 

1  je 100.000 Personen;
2 altersstandardisiert nach alter Europabevölkerung;
3 Median;
4 in Prozent

 

Abbildung 1: Neuerkrankungsraten für das maligne Mesotheliom in Deutschland nach Alter und Geschlecht, 2021-2023 [5] 
Neuerkrankungsraten für das maligne Mesotheliom in Deutschland nach Alter und Geschlecht, 2021-2023 5

 

Vergleichsweise hohe Erkrankungsraten zeigen sich im Nordwesten Deutschlands an ehe-
maligen Standorten für den Schiffsbau, so z. B. im Land Bremen und angrenzenden Regionen, zum Teil auch an Standorten der Stahlindustrie, wie im Ruhrgebiet [3, 4, 5]. Gemessen an den Zahlen des RKI/ZfKRD werden nur ca. 71% der in Deutschland diagnostizierten Mesotheliome, von denen der Großteil die Pleura betrifft, den Unfallversicherungsträgern als Berufskrankheiten-Verdachtsfälle angezeigt [2, 3, 4, 5]. Histologisch werden epitheloide (60-80%), sarkomatoide (< 10%), biphasische (10-15%) Formen unterschieden [2]. Daneben existieren noch seltene Sonderformen [2].

Die Überlebensaussichten sind eingeschränkt: Bei Frauen liegt die 5 -Jahresüberlebensrate bei 10-34% und bei Männern bei 9-17% [5]. Die 10-Jahresüberlebensrate liegt für Frauen und Männer bei 10-23% bzw. bei 6-11% [5].

Abbildung 2: Inzidenz und Neuerkrankungen beim Mesotheliom (Zentrum für Krebsregisterdaten Robert Koch Institut) [5] – altersstandardisiert, Deutschland 1999-2023 
Inzidenz und Neuerkrankungen beim Mesotheliom (Zentrum für Krebsregisterdaten Robert Koch Institut) 5 – altersstandardisiert, Deutschland 1999-2023

 

2.3Risikofaktoren

Mesotheliome werden vorwiegend durch faserförmige Minerale verursacht, wobei Asbest in Form von importiertem Blau- (Amphibol-) oder Weiß- (Chrysotil-)Asbest) in Deutschland die bedeutendste Ursache darstellt [4]. In Deutschland befinden sich keine abbauwürdigen natürlichen Asbest-Vorkommen.

Andere gefährdende faserförmige Mineralien wie Erionit und andere Zeolithe werden in Deutschland als Begleitmineralien in Basaltgesteinen gefunden, z.B. am Ettringer Bellerberg (Rheinland-Pfalz) oder bei Allendorf (Hessen) [6, 7]. In den entsprechenden Landkreisen finden sich keine erhöhten Inzidenzen für Mesotheliome [8, 9].

Dass künstliche Mineralfasern Mesotheliome verursachen können, ist beim Menschen nach aktuellem Kenntnisstand eher nicht der Fall [10]. Eine Exposition mit mehrwandigen Kohlenstoff-Nanofasern (multi-walled carbon nano tubes: MWCNT) kann im Tierversuch Pleuramesotheliome verursachen [11]. Da aufgrund der bislang kurzen Anwendungsdauer von MWCNT noch keine epidemiologischen Daten vorliegen können, hat der Gesetzgeber Vorschriften zum Schutz von MWCNT-exponierten Beschäftigten erlassen. [12].

Stattgehabte Strahlentherapie im Thorax kann zu Mesotheliomen führen. Sehr selten können auch chronische Entzündungsprozesse, BAP1-Mutationen oder auch eine idiopathische Genese die Erkrankung hervorrufen [13]. Asbest wurde in erheblichen Mengen bis zu einem fast vollständigen Herstellungs- und Verwendungsverbot in Deutschland im Jahr 1993 verwendet [14, 15]. Die größte Gefährdung stellt heute und auf nicht absehbare Zeit der unsachgemäße Umgang mit noch verbauten asbesthaltigen Materialien dar. Die geographische Verteilung der Inzidenzen zeigt daher ein vermehrtes Auftreten dort, wo in der Vergangenheit viel Asbest verarbeitet wurde. Ein zeitlicher Häufigkeitspeak von Erkrankungen wurde aufgrund des Asbestverbotes theoretisch vorhergesagt, konnte aber bis 2020 in Deutschland als langfristiger Trend in der Realität nicht bestätigt werden [16, 17]. Allerdings sind die jährlich erfassten Neuerkrankungen beim Zentrum für Krebsregisterdaten des RKI von 2019 bis 2023 von 1652 auf 1348 Meldungen gefallen. Ein gewisser Unsicherheitsfaktor ergibt sich allerdings durch die Tatsache, dass weltweit die Asbestverarbeitung in einigen Ländern auch nach 1993 noch prinzipiell erlaubt ist [18, 19].

2.4Anerkennung als Berufskrankheit

Asbestverursachte Mesotheliome des Rippenfells, des Bauchfells einschließlich der Tunica vaginalis testis und des Perikards können als Berufskrankheit Nr. 4105 von den Unfallversicherungsträgern anerkannt werden [20].

Neben den malignen Mesotheliomen von Pleura (C45.0), Peritoneum (C45.1), der Tunica vaginalis testis (C45.7, C63.7) und dem Perikard (C45.2) zählen auch die gut differenzierten papillären mesothelialen Tumore (WDPMT)/gutartigen Mesotheliome (Pleura: D19.0, Peritoneum: D19.1, sonstige Lokalisationen: D19.7 nach der deutschsprachigen ICD) zu den in der BK-Nr. 4105 erfassten Krankheitsbildern.

Mesotheliome werden als „Signaltumoren“ für eine Asbestexposition bezeichnet [21]. Im Rahmen der Diagnose eines Mesothelioms sind ärztliche Behandler bei begründetem Verdacht nach § 202 SGB VII gesetzlich verpflichtet, eine Berufskrankheitenverdachtsanzeige für die BK-Nr. 4105 nach der Berufskrankheitenverordnung an den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger oder das örtliche Gewerbeaufsichtsamt zu stellen (Formular unter: https://www.dguv.de/medien/formtexte/aerzte/f_6000/f6000). Als Mesotheliome gelten dabei auch WDPMT [22] und Mesothelioma in situ [21, 22, 23].

Für eine Berufskrankheitenverdachtsanzeige eines Mesothelioms sind weder der Raucherstatus noch die Höhe oder Dauer einer Asbestexposition entscheidend, sondern nur, ob eine Asbestexposition im Rahmen einer berufsgenossenschaftlich versicherten Tätigkeit stattgefunden hat [24]. Auch sogenannte „Bystander“ oder Niedrig-Exponierte können gegenüber der Allgemeinbevölkerung bereits ein vierfach erhöhtes Risiko haben, an einem Mesotheliom zu versterben [25].

Anamnestisch ist dabei mitunter nicht das Offensichtliche maßgeblich (z.B. Waschen von Berufskleidung im häuslichen Umfeld (nicht versicherte Tätigkeit)), sondern lang zurückliegende Details (z.B. Umgang mit Asbest-Isolierwolle, Verwendung/Bearbeitung von Asbest-haltigen Putzen, Abschleifen von Klebern oder Kitten, unsachgemäßer Umgang mit Abstell-Gittern von Bunsenbrennern oder Geräten mit Asbest-Hitzeschutz).

Einzelheiten zur Begutachtung im Rahmen des Berufskrankheiten-Anerkennungsverfahrens finden sich in der Falkensteiner Empfehlung [24]. Zwischen 1994 und 2018 sind 19.017 Männer und 1.030 Frauen in Folge einer BK-Nr. 4105 in Deutschland verstorben und damit mehr als an jeder anderen beruflich verursachten Krebserkrankung [26, 27]. Das Mesotheliom als Berufserkrankung verursacht mit 345,5 Mio. Euro den größten Berufskrankheiten-bezogenen Einzelposten des Gesamtvolumens der Leistungen für Berufskrankheiten der Unfallversicherungsträger im Jahr 2024 [28].

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Mesotheliomregisters (www.mesotheliomregister.de/)

3Vorbeugung und Früherkennung

3.1Vorbeugung und Vorsorge

Die wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung von Mesotheliomen in Deutschland stellt das Asbest-Verwendungsverbot von 1993 dar. Ein beruflicher Umgang mit Asbest-Altlasten ist trotzdem nicht immer zu vermeiden. In diesen Fällen ist die konsequente Anwendung von Arbeitsschutzmaßnahmen bei nicht vermeidbarer Bearbeitung von Asbest-Altlasten unumgänglich.

Vor, während und nach der Beendigung der beruflichen Asbestexposition bestehen Vorsorge-Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger [28]. Auch nach Beendigung von Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, ist nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - eine nachgehende Vorsorge anzubieten. Daher haben Versicherte einen Anspruch darauf, auch nach Beendigung einer Tätigkeit, bei der sie Asbest gegenüber exponiert waren, über das Berufsleben hinaus arbeitsmedizinisch betreut zu werden. Arbeitgebende können ihre Verpflichtung zum Angebot der nachgehenden Vorsorge mit Zustimmung der Beschäftigten nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Die zentrale Dienstleistungseinrichtung der Unfallversicherungsträger für die Organisation der nachgehenden Vorsorge bei Asbest ist die Gesundheitsvorsorge – GVS [29].

3.2Früherkennung

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung bietet versicherten Personen über die in der nachgehenden Vorsorge verwendete Diagnostik hinaus den Einsatz weiterer diagnostischer Methoden an (z.B. das Erweiterte Vorsorge-Angebot zur Früherkennung von Mesotheliomen mit blut-basierten Biomarkern, EVA-Mesothel). Durch das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA) wurden die Ergebnisse der MoMar-Studie publiziert [24]. In einem prospektiven Längsschnitt-Design wurden 2.769 Probanden mit einer anerkannten BK-Nr. 4103 (Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura) jährlich und insgesamt 12.548-mal untersucht. Im Ergebnis war das Mesotheliomerkrankungsrisiko in dieser Hochrisikogruppe im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung 17,6-fach erhöht [30]. Die Marker Calretinin und Mesothelin im Serum zeigten in der Kombination eine Sensitivität von rund 45% und eine Spezifität von 98% für Pleura- und Peritonealmesotheliome. Es konnte bis zu zwölf Monate vor der klinischen Diagnose ein malignes Mesotheliom der Pleura- oder des Peritoneums angezeigt werden. Diese Biomarker können nach diesen Ergebnissen einen deutlich früheren Hinweis auf ein Mesotheliom ermöglichen, als dass durch Abklärung klinisch relevanter Symptome möglich ist. Deswegen bieten die Unfallversicherer in entsprechenden Risikogruppen EVA-Mesothel an. In einer Pilotphase von April 2023 bis August 2025 wurden im Rahmen von 706 Biomarker-Bestimmungen bei Personen mit anerkannter Berufskrankheit 4103 (Asbestose/Asbeststaub-assoziierte Pleuraveränderungen) bei 31 Verdachtsfällen drei Mesotheliome diagnostiziert, von denen sich zwei nicht-epitheloide Mesotheliome im klinischen T2-Stadium befanden. Seit September 2025 erfolgt das Angebot von EVA-Mesothel sukzessive bundesweit [28].

Verschiedene Studien zur Therapie von Mesotheliomen zeigen eine Prognoseverbesserung bei früh einsetzender Therapie [30, 31, 32, 33]. Der onkologische Grundsatz, dass eine frühere Diagnose und damit eine frühere Therapie die Prognose verbessert, ist daher auch für Mesotheliome anzunehmen [34, 35]. Der Früherkennung von Mesotheliomen kommt somit eine besondere Bedeutung zu. In Anbetracht der noch zu verbessernden Kenntnisse von Diagnostik, Therapie und Prognose des Mesothelioms bei der Früherkennung mit Biomarkern sollte der Einsatz von Biomarkern in der Praxis wissenschaftlich begleitet werden. Im Falle von EVA-Mesothel erfolgt die wissenschaftliche Begleitung in Form der epidemiologischen Studie EVA-Mesothel-Monitor.

4Klinisches Bild

Pleuramesotheliome werden häufig durch Dyspnoe, Reizhusten und thorakale Schmerzen symptomatisch. Daneben können unspezifische Symptome wie Fatigue und ungewollter Gewichtsverlust auftreten. Im Rahmen der sonographischen und radiologischen Untersuchung wird oft ein einseitiger Pleuraerguss festgestellt.

5Diagnose

5.1Diagnostik

5.1.1Bildgebung und Biopsie

Bei Auftreten von neuen, vor allem einseitigen Pleuraergüssen soll im Rahmen der ätiologischen Abklärung differentialdiagnostisch an die Diagnose eines Pleuramesothelioms gedacht werden. Bei in Summe 2263 Pat. mit einseitigen Pleuraergüssen wurde bei knapp einem Viertel innerhalb eines Jahres ein Mesotheliom diagnostiziert [36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43]. Anhand von Anamnese, klinischer Symptomatik und mit radiologischen Verfahren allein kann die Diagnose eines Pleuramesothelioms nicht mit ausreichender Sicherheit bestätigt oder ausgeschlossen werden. Deshalb soll bei bestehendem Verdacht auf ein Pleuramesotheliom eine histologische Abklärung zur suffizienten Diagnosestellung angestrebt werden. Aufgrund der relativ geringen Inzidenz von Pleuramesotheliomen sollten Diagnostik und Therapieplanung von Pleuramesotheliomen an einem auf diese Erkrankung spezialisierten Zentrum erfolgen. Bei Verdacht auf das Vorliegen eines Pleuramesothelioms soll neben der klinischen Anamnese auch eine Berufsanamnese der/des Pat. als auch des Ehepartners erfolgen, um eine mögliche Asbestexposition zu erfassen.

Neben der körperlichen Untersuchung sollte initial zumindest eine einfache Sonographie der Pleura im Sitzen oder ein Röntgen-Thorax zur Pleuraerguss-Suche erfolgen. Es ist jedoch insbesondere vor der Durchführung eines Röntgen-Thorax bei dem Stellen der rechtfertigenden Indikation zu beachten, dass in aller Regel Folgeuntersuchungen notwendig werden dürften. Dazu gehören sensitivere Verfahren wie z.B. ein CT-Thorax mit Kontrastmittel [44, 45] oder ein FAPI-PET/CT [46]. Ein Pleuraerguss soll, bei gleichzeitigem Verdacht auf das Vorliegen eines Pleuramesothelioms, mittels Videoassistierter-Thorakoskopie (VATS) mit Pleurabiopsie abgeklärt werden, um eine suffiziente histologische Diagnose zu ermöglichen [47]. Ebenso soll bei klinischem und/oder radiologischem Verdacht auf das mögliche Vorliegen eines Pleuramesothelioms auch ohne Vorliegen eines Pleuraerguss eine histologische Abklärung mittels VATS angestrebt werden. Wichtig bei der Durchführung der Biopsie ist eine Mitnahme des subpleuralen Fettgewebes zum Beweis der Invasivität. Wenn möglich, sollten Biopsien an verschiedenen Orten erfolgen. Der uniportale operative Zugangsweg sollte nach Möglichkeit auf die Höhe einer späteren Thorakotomie zur Vermeidung von Implantationsmetastasen gelegt werden. Bei Pat. mit histologisch gesicherter Diagnose eines Pleuramesothelioms kann vor einer geplanten kurativ intendierten chirurgischen Therapie ein (FAPI) PET-CT erfolgen [48, 49, 50]. Falls ein PET-CT nicht durchgeführt werden kann, soll ergänzend zum CT-Thorax ein CT-Abdomen erfolgen, jeweils mit Kontrastmittel falls möglich. Eine kontralaterale VATS oder eine Laparoskopie soll bei radiologischem Verdacht auf einen kontralateralen oder peritonealen Befall bei klinischer Konsequenz erwogen werden. Zur Abklärung einer Infiltration der Thoraxwand -besonders Rippen oder Wirbelkörper- oder zur Beurteilung auf das Vorliegen einer transmuralen Zwerchfellinfiltration, kann bei therapeutischer Konsequenz ein MRT des Thorax erfolgen. Vor einer geplanten kurativ intendierten chirurgischen Therapie sollte ein invasives Lymphknotenstaging mittels endobronchialem Ultraschall (EBUS) oder falls erforderlich Mediastinoskopie erfolgen [51, 52].

Abbildung 3 fasst das Vorgehen zur Diagnostik bei Verdacht auf Pleuramesotheliom zusammen.

Abbildung 3: Diagnostik bei V. a. Pleuramesotheliom 
1 CT – Computertomographie; FAPI PET-CT – Fibroblasten-Protein-Aktivierungsinhibitor, Positronenemissionstomographie mit Computertomographie
2 VATS – Video-assistierte Thorakoskopie
3 EBUS – endobronchialer Ultraschall
a)  Bei fehlender Kostenübernahme des FAPI-PET-CT Durchführung eines regulären CT-Thorax

5.1.2Pathologie

Die histopathologische Diagnose eines Pleuramesothelioms sollte histologisch an einer repräsentativen Tumorprobe gestellt werden und ist der rein zytologisch gestellten Diagnose, z.B. aus einem Pleuraerguss, klar überlegen. Immunhistochemisch sollten zur differentialdiagnostischen Abgrenzung gegen ein Adenokarzinom der Lunge die Mesotheliommarker Calretinin, Mesothelin, Cytokeratin 5/6, Wilmstumor 1 (WT-1) und D-240 bestimmt werden. Ebenso sollten die Adenokarzinommarker TTF1, CEA, Ber-EP4 evaluiert werden zur Differentialdiagnose gegenüber einem Adenokarzinom [53]. Der histologische Subtyp des Mesothelioms soll angegeben werden, ebenso wie eine Aussage zur Sicherheit der Diagnose nach den Kriterien des Europäischen Mesotheliom-Panels [https://www.pathologie-bochum.de/mesotheliom-panel.html].

Molekularpathologische Analysen, die bei anderen Tumorarten, wie z.B. dem NSCLC, fest in der prätherapeutischen Routinediagnostik etabliert sind, sind beim Pleuramesotheliom bisher noch nicht in der Routinediagnostik verfügbar.

In der prospektiven Registerstudie des NCT/DKTK‑MASTER‑Programms [54] wurde bei Pat. mit pleuralem und peritonealem Mesotheliom eine umfassende genomische und transkriptomische Charakterisierung durchgeführt. Es zeigte sich eine hohe Prävalenz wiederkehrender Veränderungen in klassischen Tumorsuppressorgenen (u. a. BAP1, CDKN2A, NF2, SETD2, TP53) sowie in Genen der homologen Rekombination (HR), häufig mit Nachweis einer HR‑Defizienzsignatur. Auf dieser Grundlage konnten in einem molekularen Tumorboard in einem Großteil der Fälle potenziell zielgerichtete oder immunonkologische Therapiestrategien identifiziert und bei einem Teil der Betroffenen mit klinisch relevantem Nutzen umgesetzt werden. Die Daten unterstreichen die zentrale Rolle der Pathologie bei der Integration molekularer Hochdurchsatzverfahren (Whole‑Exome-/Whole‑Genome‑Sequenzierung, RNA‑Sequenzierung) in die Diagnostik des Mesothelioms.

Weitere klinische und präklinische Studien sind jedoch notwendig, um den Stellenwert einer molekularpathologischen Untersuchung beim Pleuramesotheliom weiter zu evaluieren und ggf. mit einer geregelten Kostenerstattung fest in den klinischen Diagnoseprozess zu integrieren. In Einzelfällen kann eine molekularpathologische Untersuchung zum Beispiel durch Studieneinschluss oder im Rahmen eines genehmigten Off-Label-Einsatzes angestrebt werden. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn eine therapeutische Option in Abhängigkeit von dem molekularpathologischen Befund zur Verfügung steht. Zum Zeitpunkt der Überarbeitung dieser Leitlinie (September 2026) ist jedoch eine Molekularpathologie in der klinischen Routine zumindest im GKV-Bereich nicht erstattungsfähig und es sind keine von einem off-label-use unabhängigen zugelassenen therapeutischen Optionen vom Befund einer Molekularpathologie abhängig.

5.2Klassifikation und Stadieneinteilung

Die Stadieneinteilung beim Pleuramesotheliom wird basierend auf den Analysen der IASLC/IMIG nach UICC 9 vorgenommen [55, 56, 57]. Die Einteilung nach TNM ist in den Tabellen 2 und 3 und die Stadieneinteilung in Tabelle 4 zusammengefasst.

Tabelle 2: Beschreibung der TNM-Einteilung (T-Deskriptor) nach IASLC 9. Auflage* 

Kategorie

Klinisches T (cT)

Pathologisches T (pT)

Tx

Tumor kann nicht beurteilt werden

T0

Kein Tumor nachweisbar

T1

Tumor auf die ipsilaterale Pleura begrenzt mit Psumª ≤ 12 mm ohne Beteiligung der Fissur (Fmaxᵇ ≤ 5 mm)

Tumor auf die ipsilaterale Pleura begrenzt ohne Beteiligung der Fissur

T2

Tumor der ipsilateralen Pleura mit Psumª ≤ 12 mm und einem der folgenden Merkmale: - Beteiligung der Fissur (Fmaxᵇ > 5 mm) - Infiltration des mediastinalen Fettgewebes - Solitärer Weichteilbefall der Thoraxwand oder Tumor der ipsilateralen Pleura mit Psumª > 12 mm bis ≤ 30 mm, mit oder ohne: - Beteiligung der Fissur (Fmaxᵇ > 5 mm) - Infiltration des mediastinalen Fettgewebes - Solitärer Weichteilbefall der Thoraxwand

Tumor der ipsilateralen Pleura mit einem der folgenden Merkmale: - Beteiligung der Fissur - Infiltration des ipsilateralen Lungenparenchyms - Zwerchfelleinwachsung (nicht transmural)

T3

Tumor der ipsilateralen Pleura mit Psumª > 30 mm, mit oder ohne: - Beteiligung der Fissur (Fmaxᵇ > 5 mm) - Infiltration des mediastinalen Fettgewebes - Solitärer Weichteilbefall der Thoraxwand

Tumor auf die ipsilaterale Pleura begrenzt (mit oder ohne Fissurbeteiligung) und mit Infiltration eines oder mehrerer der folgenden Strukturen: - Mediastinales Fettgewebe - Oberfläche des Perikards - Endothorakale Faszie - Solitärer Weichteilbefall der Thoraxwand

T4

Tumor mit Infiltration einer der folgenden Strukturen (unabhängig von Psumª): - Knocheninfiltration der Thoraxwand (Rippe) - Mediastinale Organe (Herz, Wirbelsäule, Ösophagus, Trachea, große Gefäße) - Diffuse Infiltration der Thoraxwand - Direkte Tumorausbreitung durch das Zwerchfell oder Perikard - Direkte Ausdehnung auf die kontralaterale Pleura - Vorliegen eines malignen Perikardergusses

Tumor mit Infiltration einer der folgenden Strukturen: - Knocheninfiltration der Thoraxwand (Rippe) - Mediastinale Organe (Herz, Wirbelsäule, Ösophagus, Trachea, große Gefäße) - Diffuse Infiltration der Thoraxwand - Transmurale Invasion des Zwerchfells oder Perikards - Direkte Ausdehnung auf die kontralaterale Pleura - Vorliegen eines malignen Perikardergusses

*nach [48]
ª Psum = pmax1 + pmax2 + pmax3 (Summe aus drei Messungen der maximalen Pleura‑Dicke auf axialen Bildern entlang Thoraxwand oder Mediastinum in den drei Thorax‑Abschnitten – oben, Mitte, unten –, definiert durch zwei Linien: eine auf Höhe des Aortenbogens, die zweite auf Höhe des linken Vorhofs).
ᵇ Fmax = maximale Dicke des pleuralen Tumors entlang der Fissuren, gemessen in sagittalen Bildern.
Tabelle 3: Beschreibung der TNM-Einteilung (N- und M-Deskriptor) nach IASLC 9. Auflage* 

N‑Kategorie

Klinische (cN) und pathologische (pN) N‑Deskriptoren

M‑Kategorie

Klinischer M‑Deskriptor (cM)

NX

Regionäre Lymphknoten können nicht beurteilt werden

M0

Keine Fernmetastasen

N0

Keine regionären Lymphknotenmetastasen

M1

Fernmetastasen vorhanden

N1

Metastasen in ipsilateralen intrathorakalen Lymphknoten (einschließlich ipsilateraler broncho‑pulmonaler, hilärer, subcarinaler, paratrachealer, aortopulmonaler, paraösophagealer, peridia-phragmatischer, Perikard‑Fettpolster‑, Interkostal‑ und innerer Mammaria‑Lymphknoten)

N2

Metastasen in kontralateralen Lymphknoten; Metastasen in ipsilateralen oder kontralateralen supraklavikulären Lymphknoten

*nach [49, 50]
Tabelle 4: Klassifikation des Tumorstadiums nach IASLC 9. Auflage beim Pleuramesotheliom unter Berücksichtigung des T-, N-, M-Deskriptors [56]  

N0

N1

N2

T1

I

II

IIIA

T2

II

IIIA

IIIA

T3

IIIA

IIIA

IIIA

T4

IIIB

IIIB

IIIB

M1

IV

IV

IV

6Therapie

6.1Therapiestruktur

Die Therapie beim Pleuramesotheliom richtet sich nach dem Stadium und dem histologischen Subtyp. Der Allgemeinzustand und Komorbiditäten der Patiente sind bei der Therapiewahl und der Festlegung des Therapiekonzeptes zu berücksichtigen. Aufgrund des häufig sehr fortgeschrittenen Alters der Patienten sollte grundsätzlich eine geriatrische Evaluation erfolgen. Gerade bei einem perioperativen Ansatz sollte dies frühzeitig erfolgen. Das therapeutische Gesamtkonzept sollte in einer mit allen Therapieoptionen erfahrenen Einrichtung, falls möglich einem DKG zertifizierten Mesotheliomzentrum, in einem interdisziplinären Tumorboard festgelegt werden.

Ein Algorithmus zur Therapie des Pleuramesothelioms ist in Abbildung 4 dargestellt.

Abbildung 4: Therapie des Pleuramesothelioms 
1  zur pathohistologischen Diagnostik siehe Kapitel 5.1.2.
2 Für sorgfältig selektierte Pat. (s. Kapitel 6.1.1) Beurteilung auf der Basis der Bildgebung und der Beratung im interdisziplinären Tumorboard; Konzept an einem Zentrum mit umfassender Erfahrung.
3 (e)P/D - erweiterte Pleurektomie und Dekortikation
4 in Abhängigkeit von der klinischen Symptomatik und vom Krankheitsprogress
5 PD – progrediente Erkrankung (Progressive Disease)
6 Off-Label-Use – Arzneimittel in dieser Indikation nicht zugelassen
7 Nur bei begründeten Einzelfällen, wie z.B. einer Unverträglichkeit gegenüber CTLA-4 Immuncheckpoint-Inhibitoren
8 In der Schweiz besteht für Nivolumab und Ipilimumab eine Zulassung für die epitheloide Histologie nur bei einer PD-L1 Expression von ≥ 1%
9 In der Schweiz wird Bevacizumab bei PD-L1 negativer epitheloider Histologie i.d.R. als genehmigter off-label use von der SUVA übernommen. Hierfür ist jedoch ein vorheriger Kostenübernahmeantrag erforderlich. S. Kapitel 6.1.2.
 
kurative Intention; palliative Intention

6.1.1Erstlinientherapie im potentiell resezierbaren Stadium mit epitheloider Histologie und Pat. in einem guten Allgemeinzustand ohne relevante Risikofaktoren

Der systemischen Therapie kommt bei der Behandlung des Pleuramesothelioms eine besondere Bedeutung zu, da eine Komplettresektion des Tumors auch in lokalisierten Stadien praktisch nicht erreicht werden kann, so dass die Therapie der systemischen Mikrometastasierung für eine möglichst optimale Langzeitprognose relevant ist.

Der erste Nachweis bzgl. der Wirksamkeit einer Kombinationstherapie bestehend aus Cisplatin und Pemetrexed mit im Median 6 Zyklen erfolgte in einer Phase-III-Studie bei nicht-resezierbaren Pat. durch Vogelzang et al. mit einer Verbesserung des Gesamtüberlebens von 12,1 vs. 9,3 Monaten (HR: 0,77; p-Wert = 0,02) sowie des progressionsfreien Überlebens von 5,1 vs. 3,9 Monaten (p-Wert = 0,001) und einer Ansprechrate von 41,3% vs. 16,7% (p-Wert < 0,0001) [58]. Seitdem ist die neoadjuvante oder adjuvante Applikation von 4 Zyklen Cisplatin und Pemetrexed ein empirisch klinisch anerkannter Standard.

Falls Kontraindikationen gegen Cisplatin und/oder Pemetrexed vorliegen, kann Pemetrexed z.B. durch Vinorelbin oder Gemcitabin ersetzt werden und bei klaren Kontraindikationen gegenüber Cisplatin dieses ggf. durch Carboplatin ausgetauscht werden [59, 60, 61].

Ziel der chirurgischen Resektion ist die makroskopisch komplette Entfernung des Tumors im Sinne einer maximal möglichen Zytoreduktion. Die Indikation zur chirurgischen Resektion sollte für sehr sorgfältig selektierte Pat. an einem erfahrenen Zentrum gestellt werden. Es sollen nur Pat. mit einem epitheloiden Subtyp ohne Lymphknotenbefall mit einem guten Allgemeinzustand (ECOG 0-1), (sehr) frühem Krankheitsstadium ohne signifikante Komorbiditäten für einen multimodalen Ansatz, bestehend aus chirurgischer Resektion, begleitet von neoadjuvanter oder adjuvanter Chemotherapie, ausgewählt werden.

In der britischen multizentrischen Phase‑III‑Studie MARS 2 [62] wurden Pat. mit resektablem Pleuramesotheliom nach zwei Zyklen Induktionschemotherapie mit Platin/Pemetrexed randomisiert, eine (erweiterte) Pleurektomie/Dekortikation mit anschließender Chemotherapie oder eine alleinige Fortführung der Chemotherapie zu erhalten. Primärer Endpunkt war das Gesamtüberleben ab Randomisierung. Das Gesamtüberleben war im Operationsarm signifikant schlechter (medianes Gesamtüberleben 19,3 vs. 24,8 Monate; negativer Unterschied in der restricted mean survival time nach 2 Jahren 1,9 Monate; p=0,019). Im Operationsarm traten deutlich mehr schwere unerwünschte Ereignisse (Grad ≥3) und postoperative Komplikationen auf. Die perioperative Morbidität und Mortalität waren höher als im Chemotherapie‑Arm, und die Lebensqualität war kurzfristig im Operationsarm beeinträchtigt, ohne Vorteil im weiteren Verlauf.

Das pragmatische Design mit Einbindung zahlreicher Zentren unterschiedlicher chirurgischer Erfahrung führte zu erheblicher Heterogenität in OP‑Qualität und perioperativer Versorgung. Die Patientenselektion war suboptimal, mit einem relevanten Anteil nicht‑epithelioider oder nachträglich biphasisch klassifizierter Tumoren sowie lokal fortgeschrittenen (teilweise metastasierten) Stadien und Pat., die unter der neoadjuvanten Therapie einen Progress erlitten hatten. Für diese Patientengruppen wird traditionell kaum Nutzen von einer chirurgischen Therapie erwartet. In Kommentaren wird betont, dass die Ergebnisse gegen eine routinemäßige radikale chirurgische Zytoreduktion in unselektierten Kollektiven sprechen, aber nicht als generelle Kontraindikation für Operationen bei hochselektierten Pat. in erfahrenen Zentren interpretiert werden sollten. Die Autoren/-innen der Leitlinie werten die Ergebnisse der MARS 2-Studie so, dass daraus aufgrund der dargelegten Kritikpunkte keine generelle Kontraindikation gegen eine Operation abgeleitet werden kann [63]. Jedoch unterstreicht die Studie die Bedeutung einer strengen Patientenselektion für ein Konzept mit operativem Vorgehen [63].

Als chirurgisches Verfahren der Wahl soll heute die erweiterte Pleurektomie/Dekortikation ((e)P/D) zur Anwendung kommen, d.h. die komplette Entfernung der parietalen und viszeralen Pleura unter Erhalt des Lungenparenchyms, ggf. erweitert durch Zwerchfell- und/oder Perikard-Resektion. Der Erhalt des Zwerchfells führt zu geringeren postoperativen Komplikationen, verbesserter postoperativer Lebensqualität sowie Verkürzung von OP-Zeit und Krankenhausaufenthalt ohne Reduzierung des Gesamtüberlebens [64, 65]. Das Verfahren der Extrapleuralen Pneumonektomie (EPP) ist als obsolet anzusehen, auch unter Berücksichtigung der oben genannten MARS 2-Studie.

Die histologische Sicherung und das Staging sollen erfolgen wie in Kapitel 5.1 beschrieben. Pat. in einem guten Allgemeinzustand (ECOG 0), die an einem epitheloiden Mesotheliom im lokalisierten Stadium I-IIIA erkrankt sind, kann bei ausreichender pulmonaler Funktionalität eine (e)PD, entweder nach neoadjuvanter Chemotherapie oder primär und gefolgt von adjuvanter Chemotherapie mit Cisplatin und Pemetrexed, angeboten werden.

In diesem Zusammenhang sollte darauf hingewiesen werden, dass die neoadjuvante Chemotherapie von 4 Zyklen Platinkombination meist deutlich besser appliziert werden kann als eine adjuvante Therapie nach (e)P/D, bei der meist die Dosisdichte aufgrund von postoperativen Einschränkungen reduziert werden muss. Andererseits ist zu bedenken, dass die postoperative Erholungszeit nach erfolgter neoadjuvanter Chemotherapie in der Regel deutlich verlängert ist.

Auf Grundlage der verfügbaren Studiendaten kann keine Evidenz für eine generelle Bevorzugung einer neoadjuvanten gegenüber einer adjuvanten Chemotherapie abgeleitet werden. Eine randomisierte Phase-II-Studie der EORTC [66]; EORTC-1205) erbrachte keinen Nachweis eines klinischen Vorteils einer der beiden Behandlungssequenzen. Die Wahl des Zeitpunkts der systemischen Therapie sollte daher individuell im interdisziplinären Tumorboard unter Berücksichtigung der Pat.-präferenzen erfolgen.

Das Therapieziel der Kombination aus chirurgischer Zytoreduktion und Systemtherapie ist die möglichst lange Krankheitskontrolle bei guter Lebensqualität. Ein formell kurativer Therapieansatz mit einer radikalen (R0) Tumorresektion ist bei einem malignen Pleuramesotheliom praktisch nicht möglich. In Einzelfällen können lange progressionsfreie Verläufe >10 Jahre erreicht werden, im Langzeitverlauf kommt es jedoch praktisch immer zu einem, meist lokalen, Rezidiv. Abhängig von Lokalisation und Ausdehnung des Rezidivs können dann ggf. erneut lokaltherapeutische Ansätze in Kombination mit einer Systemtherapie angeboten werden.

Das therapeutische Konzept sollte in einer interdisziplinären Konferenz in einer mit der Therapie von Pleuramesotheliomen erfahrenen Einrichtung erfolgen, idealerweise in einem DKG-zertifizierten Lungenkrebszentrum mit Mesotheliom-Einheit.

Immuncheckpoint-Inhibitoren sind bisher für die neoadjuvante oder adjuvante Situation nicht zugelassen. In einer Phase‑II‑Studie [67] wurde bei Pat. mit resektablem, epitheloiden Pleuramesotheliom der perioperative Einsatz von Nivolumab allein oder Nivolumab in Kombination mit Ipilimumab untersucht. Ziel war es, die Durchführbarkeit und Sicherheit einer neoadjuvanten und adjuvanten Immuncheckpoint‑Blockade im Zusammenhang mit der geplanten Resektion zu evaluieren. Die dualen primäre Endpunkte waren „Machbarkeit“ (u.a. Anteil der Pat., die die geplante Operation erhielten) und Sicherheit. Die Behandlung erwies sich als durchführbar, mit einem hohen Anteil tatsächlich durchgeführter Operationen (über 80% in beiden Armen). Im Nivolumab-Arm betrug bei den Pat., die die Operation erhalten hatten, das mediane krankheitsfreie Überleben 9,6 Monate und das mediane Gesamtüberleben 19,3 Monate. Im Nivolumab + Ipilimumab - Arm betrug für die operierten Pat. das mediane krankheitsfreie Überleben 19,8 und das mediane Gesamtüberleben 28,6 Monate. Die beobachteten Nebenwirkungen umfassten das typische Spektrum immunvermittelter Toxizitäten von Nivolumab und Ipilimumab, einschließlich Grad‑3/-4‑Ereignissen, waren aber im perioperativen Setting insgesamt handhabbar, ohne exzessive perioperative Mortalität. Als zentrale Limitationen sind das nicht randomisierte Phase‑II‑Design, die begrenzte Fallzahl und das Fehlen eines Vergleichsarms ohne Immuntherapie zu nennen. Die Studie ist daher primär als Machbarkeits‑ und Hypothesengenerierungsstudie zu interpretieren. Aussagen zu einem tatsächlichen Überlebensvorteil gegenüber etablierten multimodalen Konzepten sind bislang nicht möglich.

6.1.2Erstlinientherapie bei nicht-epitheloider Histologie und bei epitheloider Histologie in nicht-resezierbaren oder rezidivierten Stadien

In der nicht-resezierbaren Situation und/oder bei Vorliegen einer nicht-epitheloiden Histologie ist eine Therapie bestehend aus der Kombination der Checkpoint-Inhibitoren Nivolumab und Ipilimumab als der aktuelle Erstlinienstandard anzusehen. Die Checkpoint-Inhibitorkombination zeigte in der randomisierten Phase-III-Studie CheckMate743 bei Pat. mit nicht-epitheloider Histologie im Vergleich zu Cisplatin/Carboplatin und Pemetrexed eine signifikante Überlegenheit im Gesamtüberleben mit Verlängerung der medianen Gesamtüberlebenszeit um 9,3 Monate (18,1 vs. 8,8 Monate; HR: 0,46)) [68]. Bei Pat. mit epitheloider Histologie war das mediane Gesamtüberleben im Vergleich zu einer Therapie mit Cisplatin/Carboplatin und Pemetrexed tendenziell, aber nicht statistisch signifikant, besser und betrug 18,7 Monate im Checkpoint-Inhibitor-Arm und 16,5 Monate im Chemotherapie-Arm (HR: 0,86). Für das gesamte Pat.-kollektiv war das mittlere Gesamtüberleben mit 18,1 vs. 14,1 (HR: 0,74; p-Wert = 0,002) Monaten im Immuntherapie-Arm ebenfalls länger als im Chemotherapie-Arm. Unabhängig vom histologischen Subtyp profitierten in einer retrospektiven Subgruppenanalyse Pat. mit einer PD-L1 Expression von ≥ 1% auf der Tumoroberfläche (TPS) stärker von der Immuntherapiekombination als Pat. mit einer PD-L1-Expression von < 1% TPS (PD-L1 ≥ 1% TPS: mittleres Gesamtüberleben 18,0 vs. 13,3 Monate (HR: 0,69); PD-L1 <1% TPS: mittleres Gesamtüberleben 17,3 vs. 16,5 Monate (HR: 0,94)). Aufgrund des retrospektiven Charakters der Subgruppenanalyse und der geringen Fallzahl wird eine Therapieentscheidung ausschließlich aufgrund des PD-L1-Status nicht empfohlen. Jedoch ist in der Schweiz die Expression von PD-L1 teilweise für die Zulassung von Nivolumab und Ipilimumab relevant (s.u.). Das mediane progressionsfreie Überleben war beim gesamten Patientenkollektiv in beiden Studienarmen vergleichbar (6,8 Monate im Immuntherapie-Arm und 7,2 Monate im Chemotherapie-Arm (HR: 1,00)). Allerdings kam es in den ersten 6 Monaten im Checkpoint-Inhibitor-Arm häufiger zum Progress als im Chemotherapie-Arm [68]. Die mediane Dauer des Therapieansprechens betrug im gesamten Patientenkollektiv 11,0 Monate im Checkpoint-Inhibitor-Arm und 6,7 Monate im Chemotherapie-Arm, so dass Pat. von einem Ansprechen auf die Checkpoint-Inhibitortherapie länger profitierten. In beiden Studienarmen war die objektive Ansprechrate vergleichbar mit 40% im Checkpoint-Inhibitor-Arm und 43% im Chemotherapie-Arm.

In der CheckMate 743-Studie zeigten sich im Checkpoint-Inhibitor-Arm im Vergleich zum Chemotherapie-Arm eine bessere Kontrolle von den krankheitsassoziierten Symptomen Anorexie (HR: 0,51), Fatigue (HR: 0,43), Schmerz (0,55), Dyspnoe (HR: 0,75) und Husten (HR: 0,78) und eine bessere generelle Lebensqualität, gemessen in den standardisierten Fragebögen LCSS-Meso ASBI (HR: 0,52) und LCSS-Meso 3-IGI (HR: 0,61) [68, 69]. Da die Studie den primären Endpunkt (Verbesserung des Gesamtüberlebens in der gesamten Studienpopulation) erreichte, Pat. von der Möglichkeit eines länger anhaltenden Therapieansprechens profitieren können und die Symptomkontrolle und Lebensqualität im Checkpoint-Inhibitor-Arm vorteilhafter war, kann eine Therapie mit Nivolumab und Ipilimumab als mögliche Therapieoption für beide histologische Subtypen erwogen werden.

In einer retrospektiven multizentrischen Register-Analyse, die an 12 deutschen Krebszentren durchgeführt wurde, zeigte die Kombination aus Nivolumab und Ipilimumab bei potentiell studiengeeigneten Pat. vergleichbare Ergebnisse wie in der CheckMate 743-Studie, jedoch fielen in dem Gesamtstudienkollektiv die Ergebnisse schlechter aus [60]. Besonders interessant war der Befund, dass Pat. mit (niedriggradigen) immunvermittelten Nebenwirkungen ein besseres Ergebnis zeigten [70].

In der Schweiz ist die Kombination aus Nivolumab und Ipilimumab bei nicht-epitheloider Histologie unabhängig von dem PD-L1 Status zugelassen, bei der epitheloiden Histologie jedoch nur für eine PD-L1 Expression von TPS: ≥1%. In der klinischen Praxis in der Schweiz ist im Falle einer epitheloiden Histologie mit einer negativen Expression von PD-L1 die Stellung eines Antrages auf Kostenübernahme für eine Therapie mit Bevacizumab (in Kombination mit Platin und Pemetrexed) ein gängiges Verfahren. Die Bewilligung eines solchen Antrages durch die SUVA ist in der Schweiz relativ hoch. Bzgl. Daten zu Bevacizumab sei auf den folgenden Teil dieses Kapitels sowie auf Kapitel 6.4.1.1 verwiesen.

Bei Pat. mit einem hohen Therapie- und Remissionsdruck und epitheloider Histologie sollte jedoch aufgrund der oben dargestellten Daten eine Therapie mit Cisplatin und Pemetrexed weiterhin als Therapiestandard eingesetzt werden [68]. Auch sollen Pat. mit einer Kontraindikation gegen eine Checkpoint-Inhibitortherapie ebenfalls Cisplatin und Pemetrexed, falls hiergegen keine Kontraindikationen vorliegen, als Erstlinientherapie erhalten [68].

In der randomisierten Phase‑III‑Studie IND.227 [71] wurde bei zuvor unbehandelten Pat. mit fortgeschrittenem Pleuramesotheliom die Kombination aus Pembrolizumab und platinbasierter Pemetrexed‑Chemotherapie mit einer alleinigen Platin- + Pemetrexed‑Therapie verglichen. Primärer Endpunkt war das Gesamtüberleben. Unter Pembrolizumab‑Kombination zeigte sich ein Überlebensvorteil (medianes Gesamtüberleben 17,3 vs. 16,1 Monate; Hazard Ratio 0,79; p=0,0324; jedoch hat die Hazard Ratio nicht die Threshold der Signifikanz getroffen) sowie eine höhere 3‑Jahres‑Überlebensrate (25% vs. 17%). Der Überlebensvorteil war vor allem in der Gruppe der nicht-epitheloiden Mesotheliome messbar (mOS 12,3 vs. 8,2 Monate zu Gunsten für den Pembrolizumab-Arm; HR: 0,57). Für die Gruppe der epitheloiden Mesotheliome betrug das mittlere Gesamtüberleben im Chemotherapiearm 18,2 Monate verglichen mit 19,8 Monaten im Pembrolizumab-Arm (HR: 0,89). Somit ist der Überlebensvorteil des gesamten Patientenkollektivs im Pembrolizumab-Arm vorrangig auf den Vorteil in der Gruppe der nicht-epitheloiden Mesotheliome zurückzuführen. Grad‑3/-4‑Nebenwirkungen und therapiebedingte Hospitalisierungen traten im Pembrolizumab‑Arm häufiger auf als unter alleiniger Chemotherapie. Vereinzelt wurden therapiebedingte Todesfälle berichtet. Das Toxizitätsprofil entsprach der bekannten Kombination aus platinbasierter Chemotherapie und PD‑1‑Blockade mit hämatologischen Toxizitäten und immunvermittelten Ereignissen. Aufgrund des klaren Überlebensvorteils für die Gruppe der nicht-epitheloiden Mesotheliome erfolgte in Deutschland eine Zulassung für Pembrolizumab in Kombination mit Platin und Pemetrexed für Pat., die an einem nicht-epitheloiden Mesotheliom erkrankt sind. Bei einer Betrachtung der Gesamtüberlebensdaten für die epitheloide und nicht-epitheloide Histologie fällt auf, dass die doppelte Checkpoint-Inhibierung in der Checkmate 743-Studie (Nivolumab + Ipilimumab) für beide Histologien vergleichbare Ergebnisse zeigte (nicht-epitheloid/epitheloid 18,1/18,7 Monate). In der IND.227 Studie war der Arm mit dem Pembrolizumab im medianen Gesamtüberleben numerisch für die epitheloide Histologie erkennbar besser als für die nicht-epitheloide Histologie (19,8 vs. 12,3 Monate). Dies zeigt, dass möglicherweise die Mono-Checkpoint-Inhibierung beim nicht-epitheloiden Mesotheliom die geringe Wirksamkeit der Chemotherapie in dieser Patientengruppe nicht kompensieren kann. Aus diesem Grund wird bei der nicht-epitheloiden Histologie primär den Einsatz von Nivolumab und Ipilimumab im Rahmen der bestehenden Zulassung empfohlen. Falls Kontraindikationen gegen Ipilimumab, aber nicht gegen einen PD-1-Inhibitor vorliegen sollten, sollte eine Therapie mit Platin, Pemetrexed und Pembrolizumab erwogen werden.

Der gegen PD-L1 gerichtete Checkpoint-Inhibitor Durvalumab wurde in der offenen, multizentrischen Phase‑III‑Studie DREAM3R [72] beim Pleuramesotheliom evaluiert. In der DREAM3R-Studie wurden Pat. mit unbehandeltem, fortgeschrittenem Pleuramesotheliom in der Erstlinie randomisiert, Durvalumab in Kombination mit Platin/Pemetrexed oder eine alleinige Platin-/Pemetrexed‑Chemotherapie zu erhalten. Primärer Endpunkt war das Gesamtüberleben. Die Studie wurde aufgrund langsamer Rekrutierung vorzeitig mit deutlich unterplanter Fallzahl beendet. Es zeigten sich numerische Vorteile zugunsten der Durvalumab‑Kombination beim medianen Gesamtüberleben, medianen progressionsfreien Überleben und objektiven Ansprechraten (medianes Gesamtüberleben 21 vs. 18 Monate, HR 0,92, medianes progressionsfreies Überleben 8 vs. 7 Monate, HR 0,7, objektive Ansprechrate 58% vs. 35%), die jedoch für das mediane Gesamt- und progressionsfreie Überleben statistisch nicht signifikant waren. Das Nebenwirkungsprofil entsprach dem einer Kombination aus Platin/Pemetrexed‑Chemotherapie und PD‑L1‑Inhibition mit erwarteten hämatologischen und immunvermittelten Toxizitäten. Schwerwiegende therapiebezogene unerwünschte Ereignisse waren im Kombinationsarm häufiger als unter alleiniger Chemotherapie, blieben aber insgesamt beherrschbar. Die Hauptlimitation der Studie ist die vorzeitige Beendigung mit deutlich geringerer Patientenzahl als geplant, wodurch die statistische Power zur sicheren Beurteilung eines Überlebensvorteils erheblich eingeschränkt ist. Zudem ist das offene Design anfällig für Verzerrungen bei der Bewertung von Endpunkten und nachfolgenden Therapien, und die während der Laufzeit sich verändernde Standardtherapie (Einführung von Ipilimumab/Nivolumab) erschwert die Interpretation im Kontext aktueller Behandlungsalgorithmen. Durvalumab ist zum Zeitpunkt der Leitlinienverfassung (September 2026) in Deutschland beim Pleuramesotheliom nicht zugelassen

Der ebenfalls gegen PD-L1 gerichtete Antikörper Atezolizumab wurde in der BEAT-meso Studie [73] beim Pleuramesotheliom evaluiert. In dieser randomisierten Phase‑III‑Studie BEAT‑meso wurde bei fortgeschrittenem Pleuramesotheliom eine Erstlinientherapie mit Carboplatin/Pemetrexed und Bevacizumab mit oder ohne Atezolizumab untersucht. Primärer Endpunkt war das Gesamtüberleben. Der primäre Endpunkt wurde nicht erreicht (medianes Gesamtüberleben 20,5 vs. 18,1 Monate; HR 0,84; p=0,14), während das progressionsfreie Überleben im Atezolizumab‑Arm signifikant länger war (9,2 vs. 7,6 Monate; HR 0,72; p=0,0021). In explorativen Analysen zeigte sich ein ausgeprägter OS‑Vorteil für die nicht‑epithelioide Histologie (OS‑HR 0,51), nicht jedoch für epithelioide Tumoren (OS‑HR 1,01). Grad‑≥3‑Nebenwirkungen waren im Atezolizumab‑Arm häufiger (55% vs. 47%), wobei das Toxizitätsprofil das einer intensivierten Chemo‑Anti‑VEGF‑Immuntherapie widerspiegelte. Die Lebensqualität blieb insgesamt vergleichbar zwischen den Armen. Da der primäre Endpunkt Gesamtüberleben nicht erreicht wurde, kann das Regime, bei fehlender Zulassung, nicht als Therapieoption für die Gesamtpopulation oder die nicht-epitheloide Subgruppe empfohlen werden. Die post hoc identifizierte Subgruppen‑Überlegenheit bei nicht‑epithelioiden Tumoren ist explorativ und bedarf prospektiver Bestätigung. Die Komplexität und Kosten einer Dreifachkombination (Chemotherapie+Bevacizumab+Atezolizumab) stehen einem nur begrenzten zusätzlichen Nutzen gegenüber.

Die eVOLVE-Mesostudie (Phase III) evaluiert den bispezifischen Antikörper Volrustomig (anti PD-1 und anti CTLA-4) in Kombination mit Platin und Pemetrexed bei unbehandelten Pleuramesotheliomen gegen eine Therapie nach „Investigator’s Choice“ (wahlweise Nivolumab und Ipilimumab oder Platin und Pemetrexed). Hier bleibt die Auswertung der Studie und die endgültigen Ergebnisse abzuwarten (NCT06097728).

Pegargiminase (auch ADI-PEG 20) ist ein enzymbasierter Wirkstoff, der spezifisch Arginin im Körper abbaut. Er wird zur Behandlung von Tumoren eingesetzt, denen das Enzym Argininosuccinat-Synthetase 1 (ASS1) fehlt, da diese Krebszellen auf externe Argininzufuhr angewiesen sind, um zu überleben. Er wurde in der ATOMIC-Meso Studie beim Pleuramesotheliom untersucht. Die ATOMIC‑Meso-Studie [74] ist eine Phase‑II/III‑Studie bei chemonaiven Pat. mit nicht-epithelioidem Pleuramesotheliom, in der eine argininverarmende Therapie mit Pegargiminase (ADI‑PEG20) plus Pemetrexed/Platin gegen Placebo plus Pemetrexed/Platin geprüft wurde. Primärer Endpunkt der Phase‑III‑Komponente war das Gesamtüberleben. Die Kombination mit Pegargiminase führte zu einer signifikanten Verlängerung des medianen Gesamtüberlebens (9,3 vs. 7,7 Monate; HR 0,71; p=0,02) und des progressionsfreien Überlebens (6,2 vs. 5,6 Monate; HR 0,65; p=0,02). Im Pegargiminase‑Arm wurde eine höhere Rate an Grad‑3/-4‑Nebenwirkungen beobachtet. Das Spektrum umfasste insbesondere hämatologische Toxizitäten und häufige therapieassoziierte Ereignisse, die einer engmaschigen Überwachung bedürfen. Der Überlebensgewinn ist quantitativ begrenzt und bislang nicht in eine breite Zulassung überführt worden, was die praktische Verfügbarkeit einschränkt. Die Studie ist auf nicht-epithelioide Histologien beschränkt. Eine Übertragbarkeit auf epithelioide Tumoren ist daher nicht gegeben. Biomarker‑gesteuerte Selektion (z.B. ASS1‑Status) ist zwar biologisch plausibel, in der Routine aber noch nicht flächendeckend implementiert. Zum Zeitpunkt der Leitlinienaktualisierung (September 2026) ist Pegargiminase weder in der EU, der Schweiz, Großbritannien oder Nordamerika zugelassen. Bei der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA ist ein Antrag auf Zulassung gestellt, der zum Zeitpunkt der Leitlinienaktualisierung noch nicht beschieden ist. Die Europäische Arzneimittelangetur (EMA) hat frühzeitig eine Einordnung des Wirkstoffs als Arzneimittel für seltene Leiden (orphan designation) vorgenommen [75].

Bei Pat. mit sehr signifikanten Komorbiditäten, einem sehr stark reduziertem Allgemeinzustand oder Ablehnung der Therapie durch die Pat. kann es im Rahmen einer gemeinsamen, individuellen Entscheidung von Pat. und Therapeut/-in angemessen sein, keine aktive Tumortherapie durchzuführen, sondern lediglich ein rein palliatives Konzept des „Best Supportive Care“ zu verfolgen. Dies ist jedoch immer eine individuelle Entscheidung, für die aufgrund mangelnder randomisierter Daten keine allgemeingültigen Empfehlungen gegeben werden können.

6.1.3Systemische Therapieoptionen der zweiten und weiteren Linien

Zum Zeitpunkt dieser Leitlinienverfassung existieren keine ausgewerteten randomisierten Phase-II- oder -III-Studien zu Therapieoptionen nach einem Progress unter einer Erstlinientherapie mit Immuncheckpoint-Inhibitoren.

Für Pat., die als Erstlinientherapie in der nicht-operablen Krankheitssituation keine Therapie mit Nivolumab und Ipilimumab erhalten haben, sollte aufgrund der Daten der CheckMate743 Studie [69], bei Fehlen von Kontraindikationen, eine Therapie mit Nivolumab und Ipilimumab im Rahmen eines „Off-Label-Use“ erwogen werden. Für die Sicherung der Kostenübernahme ist ein Antrag beim Kostenträger erforderlich.

Bei Progress während/nach einer Therapie mit Ipilimumab und Nivolumab sollte eine Therapie mit Cisplatin und Pemetrexed für bis zu sechs Zyklen appliziert werden, für die in der Erstlinientherapie ein mögliches Gesamtüberleben von 12,1 Monaten beschrieben ist [58], siehe Kapitel 6.1.1. Eine Erhaltungstherapie mit Pemetrexed zeigte in einer randomisierten Phase-II-Studie (CALGB 30901) keinen klinisch relevanten oder statistisch signifikanten Vorteil im progressionsfreien oder im Gesamtüberleben [76] und kann aktuell nicht empfohlen werden. Eine Switch-Erhaltungstherapie (Switch Maintenance) mit Gemcitabin nach einer Erstlinientherapie mit Platin und Pemetrexed zeigte im Vergleich zu Best Supportive Care eine Verlängerung des medianen progressionsfreien Überlebens von 3,2 auf 6,2 Monate (HR: 0,44; p-Wert <0,0001) [77]. Die Daten für eine generelle Empfehlung einer Switch-Erhaltungstherapie mit Gemcitabin sind jedoch nicht belastbar genug.

Eine Re-Exposition mit Pemetrexed beim Progress zeigte bei Pat. mit einem Therapieansprechen von mindestens 6 Monaten auf eine Erstlinientherapie mit Platin und Pemetrexed in einer multizentrischen retrospektiven Analyse eine Krankheitskontrollrate von 66% mit einer Reduktion von Schmerzen bei 43% der Pat., einer Zeitdauer bis zum Progress von 5,1 Monaten und einem Gesamtüberleben von 13,6 Monaten [78]. Eine andere multizentrische, retrospektive Analyse [74] zeigte für mit Pemetrexed vorbehandelte Pat. bei einer erneuten Therapie mit Pemetrexed eine Krankheitskontrollrate von 70,7%, ein progressionsfreies Überleben von 6,2 Monaten und ein Gesamtüberleben von 10,6 Monaten. Im Rahmen dieser retrospektiven Analyse erhielten mit Pemetrexed vorbehandelte Pat. ebenfalls eine Zweitlinientherapie, bestehend aus Pemetrexed und einem Platinderivat [79]. Die Patientengruppe, die mit Platin und Pemetrexed re-therapiert worden war, erreichte im Vergleich zu den mit Pemetrexed als Einzelsubstanz behandelten Pat. ein längeres medianes Gesamtüberleben (13,4 vs. 4,2 Monaten; p-Wert <0,001) und ein längeres medianes progressionsfreies Überleben (6,4 vs. 2,4 Monate; p = 0,003).

Eine Fallserie mit vier Pat., die mit Platin und Pemetrexed in der Erstlinientherapie behandelt worden waren, beschrieb für diese Pat. im Rahmen einer Re-Therapie mit Platin und Pemetrexed eine partielle Remission und dreimal eine stabile Erkrankung [80].

Eine andere Fallserie beschrieb an vier vergleichbaren Pat. im Falle eines Ansprechens auf die Re-Therapie mit Platin und Pemetrexed ein progressionsfreies Überleben von 5,0 und 8,2 Monaten [81]. Eine einarmige Beobachtungsstudie zeigte an 31 Pat., die u.a. mit Platin und Pemetrexed (16 Pat.) re-behandelt worden waren (zweite oder höhere Therapielinie), ein medianes Gesamtüberleben von 10,5 Monaten und ein medianes progressionsfreies Überleben von 3,8 Monaten [81]. Die Dauer des progressionsfreien und Gesamtüberlebens korrelierte mit der Dauer des Ansprechens auf die Erstlinientherapie mit Platin und Pemetrexed [82].

Somit kann bei Pat., die auf eine Therapie mit Platin und Pemetrexed eine Ansprech- oder Krankheitsstabilisierungsdauer von mindestens 6 Monaten erreicht hatten, bei einem Progress eine Re-Exposition von Pemetrexed als Monosubstanz oder in Kombination mit einem Platinderivat durchgeführt werden. Hierbei sollte die Entscheidung, ob die Behandlung als Mono- oder Kombinationstherapie durchgeführt wird, von dem Vorliegen von Nebenwirkungen aus der vorherigen Therapielinie, z. B. Polyneuropathie oder Hypakusis, sowie von Komorbiditäten und dem Allgemeinzustand der Pat. abhängig gemacht werden.

Bei Pat., die unter einer Therapie mit Platin und Pemetrexed ein Therapieansprechen oder eine Krankheitsstabilisierung mit einer Dauer von weniger als 6 Monaten erreicht haben, oder die aufgrund von Kontraindikationen keine Therapie mit Pemetrexed erhalten können, sollte eine Therapie mit Vinorelbin oder Gemcitabin als Monotherapie oder in Kombination durchgeführt werden [83, 84, 85, 86, 87, 88]. Der Vor- oder Nachteil einer Kombinationstherapie im Vergleich zu einer Monotherapie ist nicht durch randomisierte Daten belegt.

In der randomisierten Phase-II-Studie VIM erbrachte orales Vinorelbin und aktive Symptomkontrolle im Vergleich zu aktiver Symptomkontrolle einen statistisch signifikanten Vorteil des progressionsfreien Überlebens von 4,2 versus 2,8 Monaten [HR 0,60; p = 0.002)] [87].

Für Vinorelbin ist in zwei retrospektiven Analysen in der zweiten oder höheren Therapielinie ein medianes progressionsfreies Überleben von 1,7 und 2,3 Monaten beschrieben und ein medianes Gesamtüberleben von 5,4 und 6,2 Monaten dokumentiert worden [83, 84].

Eine Monotherapie mit Gemcitabin in der zweiten oder weiter fortgeschrittenen Therapielinie erbrachte in einer retrospektiven Analyse ein progressionsfreies Überleben von 1,6 Monaten und ein mittleres Gesamtüberleben von 4,9 Monaten [78].

Die randomisierte Phase-II-Studie RAMES verglich in der Zweitlinientherapie Gemcitabin plus Placebo mit einer Therapie bestehend aus Gemcitabin und dem anti-VEGFR2-Antikörper Ramucirumab [85]. In dieser Studie betrug das mediane Gesamtüberleben für Gemcitabin und Placebo 7,5 Monate im Vergleich zu 13,8 Monaten im Gemcitabin- und Ramucirumab-Studienarm (HR: 0,71; p = 0,028). Im Gemcitabin/Ramucirumab-Studienarm betrug das mediane progressionsfreie Überleben 8,3 Monate verglichen mit 6,6 Monaten im Gemcitabin/Placebo-Studienarm (HR: 0,79; p = 0,12).

Zum Zeitpunkt dieser Leitlinienaktualisierung (September 2026) besteht allerdings keine Zulassung für Ramucirumab beim Pleuramesotheliom in Deutschland, Österreich oder der Schweiz (Off-Label-Use).

Die randomisierte Phase-III-Studie ETOP9-15 (PROMISE-Meso trial) verglich einen Chemotherapie-Arm, in dem entweder eine Therapie mit Gemcitabin oder Vinorelbin (Auswahl durch die Prüfärzte) verabreicht wurde, mit dem PD-1 Inhibitor Pembrolizumab [87]. Das mediane progressionsfreie Überleben betrug im Gemcitabin- oder Vinorelbin-Arm 3,4 Monate verglichen mit 2,5 Monaten im Pembrolizumab-Arm (HR: 1,06; p = 0,76). Im Gemcitabin- oder Vinorelbin-Arm wurde ein medianes Gesamtüberleben von 12,4 Monaten verglichen mit 10,7 Monaten im Pembrolizumab-Arm (HR: 1,12; p = 0,59) berichtet.

In der einarmigen Phase‑II‑Studie PEMMELA [89] wurde die Kombination aus Pembrolizumab und dem Multi-Tyrosinkinaseinhibitor Lenvatinib bei Pat. mit pleuralem Mesotheliom untersucht, die nach platinbasierter Pemetrexed‑Chemotherapie progredient waren und keine vorangegangene Immuntherapie erhalten hatten. Primärer Endpunkt war die objektive Ansprechrate nach modifizierten RECIST-Kriterien (Response Evaluation Criteria in Solid Tumors). Es wurde eine hohe Ansprechrate von 58% (lokale Bewertung; 45% im unabhängigen Review) bei insgesamt 38 auswertbaren Pat. beobachtet. Die Kombination war mit erheblicher Toxizität assoziiert: Häufige Grad‑≥3‑Nebenwirkungen wie Hypertonie (21%), Anorexie und Lymphopenie (je 11%) sowie ein therapiebedingter Todesfall durch Myokardinfarkt. In 76% der Pat. war mindestens eine Dosisreduktion oder Unterbrechung von Lenvatinib erforderlich, was die begrenzte Verträglichkeit unterstreicht. Das einarmige Design ohne Kontrollgruppe erlaubt keine definitive Aussage zur Überlegenheit gegenüber Standard‑Zweitlinientherapien. Die Studienpopulation ist klein und selektioniert (ein Zentrum, ECOG 0–1, keine vorherige Immuntherapie), sodass die Übertragbarkeit insbesondere auf das heutige Checkpoint-Inhibitor‑vortherapierte Setting eingeschränkt ist. Die ausgeprägte Toxizität schränkt den Einsatz insbesondere bei älteren und vorerkrankten Pat. ein.

Für die Anthrazykline Doxorubicin und Epirubicin sind Wirksamkeiten beim Pleuramesotheliom in der nicht-resezierbaren Situation beschrieben [89, 90, 91, 92]. Aufgrund von wirksameren Substanzen mit einer besseren Studienlage werden Doxorubicin oder Epirubicin heute, wenn überhaupt, im klinischen Alltag erst in fortgeschrittener Therapiesituation nach Versagen von Checkpoint-Inhibitoren, Platinderivaten mit Pemetrexed, Gemcitabin und Vinorelbin als Monotherapie verabreicht.

Doxorubicin zeigte in zwei Phase-III-Studien in der Erstlinientherapie ein medianes Gesamtüberleben von 8,2 und 10 Monaten [80, 82]. Epirubicin zeigte in zwei einarmigen Phase-II-Studien in der Erstlinientherapie ein medianes Gesamtüberleben von 7,5 und 10 Monaten sowie eine Ansprechrate von 5% und 15% [93, 94].

Aufgrund der begrenzten Wirksamkeit der Therapieoptionen in der Zweit- und späteren Therapielinie beim Pleuramesotheliom wird generell der Einschluss der Pat. in klinische Studien empfohlen.

6.1.3.1Ergänzung der systemischen Therapie mit Tumor Treating Fields (TTF)

Tumor Treating Fields sind eine nicht-invasive Technologie, die über lokale Arrays auf der Körperoberfläche wechselnde elektrische Felder mit einer Frequenz von ca. 150kHz in den Bereich des Pleuramesothelioms appliziert. Dadurch wird in Tumorzellen der Spindelapparat während der Mitose gestört. Der Zellzyklus gesunder Zellen wird von den TTF i.d.R. kaum beeinträchtigt. Die Geräte haben in Deutschland ein CE-Zertifikat erhalten. In einer einarmigen Phase-II-Studie (Stellar) konnte bei Pat. mit inoperablem Pleuramesotheliom durch TTF in Kombination mit einer Erstlinientherapie, bestehend aus Cis-/Carboplatin und Pemetrexed, ein medianes Gesamtüberleben von 18,2 Monaten erreicht werden [95]. Die häufigsten Nebenwirkungen, die durch die Applikation von TTF in der Studie dokumentiert wurden, waren Hautirritationen [95].

Zum Zeitpunkt der Leitlinienaktualisierung (September 2026) ist die Kostenübernahme durch die Kostenträger im GKV-Bereich nicht geklärt, jedoch können Pat. eine Therapie mit TTFields zusätzlich zu einer Systemtherapie im Rahmen der Registerstudie TIGER Meso (NCT05538806) erhalten. Ebenso besteht die Möglichkeit bei den Kostenträgern im GKV-Bereich einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Therapie mit TTF begleitend zur Systemtherapie zu stellen. Es wird im Sinne eines zügigen Ablaufs empfohlen, den individuellen Kostenübernahmeantrag für TTF für UVT-versicherte Personen durch die zuständige Tumorkonferenz als geeignet für die Behandlung des individuellen Pat. zu konsentieren und den Konsens schriftlich im Antrag zu dokumentieren. Bei einer Zwischenanalyse der TIGER Meso-Studie aus Sommer und Herbst 2025 konnten durch die Hinzunahme der TTFields zur systemischen Therapie (vor allem Nivolumab plus Ipilimumab) keine neuen sicherheitsrelevanten Signale dokumentiert werden. Es zeigte sich das aus der Stellar-Studie bekannte Nebenwirkungsprofil. Aufgrund der aktuell spärlichen Datenlage kann noch keine eindeutige Empfehlung zur Position der TTF im aktuellen multidisziplinären therapeutischen Spektrum gegeben werden.

6.2Operation/chirurgische Verfahren

Chirurgische Verfahren kommen zur Diagnosestellung (siehe Kapitel 5.1) und bei der Therapie von Pat. mit epitheloidem Subtyp in gutem Allgemeinzustand in frühen Stadien zum Einsatz. Liegt ein nicht-epitheloides Pleuramesotheliom vor, so sollten chirurgische Verfahren außerhalb der Diagnostik auf individuelle Konzepte nach interdisziplinärem Tumorboardbeschluss an einem erfahrenen Zentrum beschränkt bleiben. Therapeutische chirurgische Eingriffe sollen in Form von erweiterter Pleurektomie und Dekortikation ((e)PD) erfolgen. Die Indikation zur chirurgischen Therapie soll durch ein interdisziplinäres Tumorboard gestützt sein und an erfahrenen Zentren durchgeführt werden. Therapeutisch intendierte chirurgische Verfahren sollen von vier (bis fünf) Zyklen systemischer Therapie bestehend aus Cisplatin und Pemetrexed in neoadjuvanter oder adjuvanter Applikation begleitet werden (57, 65) (s. Kapitel 6.1.1).

6.3Strahlentherapie

Die Strahlentherapie ist in palliativer Indikation beim Pleuramesotheliom effektiv und insbesondere bei einer Tumorinfiltration der Wirbelsäule von hoher klinischer Bedeutung. Sie sollte rechtzeitig vor Auftreten einer spinalen Symptomatik durchgeführt werden. In größeren retrospektiven und einer prospektiven Studie fanden sich partielle Remissionen der Schmerzsymptomatik bei ca. 50% der Pat. schon ab 2 Wochen nach der Strahlentherapie [94, 95]. Effektive Dosierungen sind 10-12 x 3 Gy pro Fraktion, 5 Fraktionen pro Woche, oder 4 Gy pro Fraktion bis zu einer Gesamtdosis von mindestens 20 Gy. Objektive Größenrückbildungen von Pleuramesotheliom-Manifestationen im Sinne einer partiellen Remission nach RECIST wurden bei 45% der Pat. bei einer Dosierung von 12 x 3 Gy pro Woche oder einer höheren effektiven Dosis gefunden [96, 97]. Bei sarkomatoiden Pleuramesotheliomen wurden einerseits geringere Ansprechraten als bei epitheloiden Mesotheliomen gefunden [97]. Andererseits wurde über eine besondere Effektivität der Strahlentherapie beim biphasischen Pleuramesotheliom mit einem hohen Anteil an sarkomatoider Komponente berichtet [98].

Der Einsatz der Strahlentherapie bei Oligoprogression in bis zu 3 Lokalisationen nach Erstlinientherapie wurde in retrospektiven Studien untersucht. Diese fokale Strahlentherapie, häufig in stereotaktischer Technik durchgeführt, resultiert bei ausreichender Dosierung in lokalen Tumorkontrollraten von 75% nach einem Jahr, so dass der Einsatz bei umschriebener Oligoprogression als individuelle Behandlungsoption im Einzelfall empfohlen werden kann [99, 100].

In jüngerer Zeit wurde die Strahlentherapie des ipsilateralen Pleuraraumes nach Pleurektomie/Dekortikation in intensitätsmodulierter Technik unter Einhaltung strikter Dosis-Volumengrenzwerte für die Lunge untersucht [101, 102]. In einer randomisierten italienischen Studie mit 108 Pat. wurde ein Überlebensvorteil beim frühen Einsatz der Pleuraraumbestrahlung bis 50 Gy in konventioneller Fraktionierung nach Pleurektomie/Dekortikation und Chemotherapie im Vergleich zur palliativen kleinvolumigen Strahlentherapie gefunden. Alle Pat. dieser Studie hatten postoperativ noch einen makroskopischen Resttumor, auf den zusätzlich ein Boost bis 60 Gy in simultan integrierter Technik appliziert wurde. Fernmetastasen und kontralaterale mediastinale Lymphknoten waren ein Ausschlusskriterium für diese Studie [103]. Die Pleuraraumbestrahlung stellte sich in erfahrenen Zentren als sicher durchführbar heraus. Vor einem breiteren Einsatz dieser anspruchsvollen Technik außerhalb von klinischen Studien sollten jedoch die Ergebnisse der randomisierten NRG-Oncology Group Studie (NRG-LU-006) zu dieser Methode abgewartet werden.

Da die EPP nicht mehr im Rahmen der Regelversorgung eingesetzt wird, hat die Strahlentherapie des befallenen Hemithorax zusätzlich zur EPP nur noch ein geringes Potential. Sie kann postoperativ nach makroskopisch kompletter Resektion eingesetzt werden, sollte aber nur in erfahrenen Zentren unter strikter Einhaltung der Toleranzen für die umgebenden Organe durchgeführt werden. In einer einarmigen Phase-II-Studie (SMART) [103] erhielten 96 Pat. mit histologisch gesichertem, resezierbaren, bisher unbehandelten Pleuramesotheliom eine Strahlentherapie des Hemithorax mit 25 Gy (Boost von Risikoarealen mit 5 Gy) gefolgt von einer EPP. Im Falle eines Lymphknotenbefalls wurde eine adjuvante Chemotherapie angeboten. 49% der Pat. erlitten innerhalb der ersten 30 Tage nach der Operation eine Nebenwirkung des Grades 3-4. Die kumulative 5-Jahres-Inzidenz von Fernrezidiven lag bei 63,3%.

Früher wurde die Strahlentherapie der Zugangswege nach Thorakotomie, Thorakoskopie, oder Einlage größerer Pleuradrainagen häufiger durchgeführt. Die Inzidenz der Implantationsmetastasen in den Zugangswegen beträgt jedoch nach neueren prospektiven Studien jedoch nur etwa 15% nach 18 Monaten. Bei den hohen konkurrierenden Risiken einer Tumorprogression an anderen Stellen war der Nutzen einer additiven Strahlentherapie der Zugangswege in den durchgeführten randomisierten Studien verschwindend gering, so dass deren Einsatz nicht empfohlen wird.

6.4Medikamentöse Tumortherapie

6.4.1Substanzen in alphabetischer Reihenfolge

6.4.1.1Bevacizumab

Bevacizumab verbesserte als Erstlinientherapie in Kombination mit Cisplatin und Pemetrexed im Vergleich mit Cisplatin und Pemetrexed ohne Bevacizumab in einer Phase-III-Studie das Gesamtüberleben von Pat. mit nicht-resezierbarem Pleuramesotheliom um 2,7 Monate (18,8 vs. 16,1 Monaten; HR: 0,77, p = 0,0167) [104].
In einer retrospektiven Single-Center Analyse verbesserte die Hinzunahme von Bevacizumab zur Induktionschemotherapie mit Platin und Pemetrexed bei Pat. mit resezierbarem Pleuramesotheliom im Vergleich zur Induktionstherapie mit Platin und Pemetrexed die Gesamtansprechrate nach mRECIST signifikant (p = 0,046) [105, 106]. Zusammen mit Carboplatin, Pemetrexed und Atezolizumab war die Hinzunahme von Bevacizumab in Bezug auf das mittlere Gesamtüberleben vorteilshaft für Pat., die an einem nicht-epitheloiden Pleuramesotheliom erkrankt waren ([73] s. Kapitel 6.1.2). Bevacizumab ist in dieser Indikation nicht für die EU zugelassen. In der Schweiz wird Bevacizumab von der SUVA nach Stellung eines Antrages auf Kostenübernahme für einen off-label use sehr häufig bewilligt.

6.4.1.2Carboplatin

Bei klaren Kontraindikationen gegen Cisplatin kann Carboplatin in der neoadjuvanten, adjuvanten oder palliativen Situation appliziert werden, siehe ggf. Kapitel 6.1.1 und Kapitel 6.1.3 [61]. Mögliche Kombinationspartner sind Pemetrexed, Vinorelbin oder Gemcitabin. Bei einer Kombination mit Gemcitabin ist der ausgeprägte myelotoxische Effekt mit erhöhtem Risiko für höhergradige Anämien und Thrombozytopenien zu beachten. Häufige Nebenwirkungen von Carboplatin sind Nausea und Emesis, sowie Anämie, Thrombozytopenie und Leukozytopenie.

6.4.1.3Cisplatin

Cisplatin stellt in Kombination mit Pemetrexed in der neoadjuvanten oder adjuvanten Situation den bisherigen Therapiestandard dar, siehe Kapitel 6.1.1 [58]. In der nicht-resezierbaren Situation kann bei Vorliegen von Kontraindikationen gegen Checkpoint-Inhibitoren oder bei epitheloider Histologie und Remissionsdruck die Kombination von Cisplatin und Pemetrexed als Erstlinientherapie erfolgen [57], bzw. nach Progress unter einer Erstlinientherapie mit Checkpoint-Inhibitoren als Zweitlinientherapie appliziert werden, siehe ggf. Kapitel 6.1.3 [58]. In der nicht-resezierbaren Situation konnte mit Cisplatin als Monosubstanz ein mittleres Gesamtüberleben von 9,3 Monaten bzw. von 12,1 Monaten in Kombination mit Pemetrexed und eine Ansprechrate von 16,7% (Monosubstanz) bzw. 41,3% (in Kombination mit Pemetrexed) erreicht werden [58]. Häufige Nebenwirkungen von Cisplatin sind Nausea und Emesis, sowie Anämie, Thrombozytopenie und Leukozytopenie. Auch besteht das Risiko für neurologische Nebenwirkungen wie z.B. Hypakusis und Polyneuropathie. Aufgrund von potentiellen nephrologischen Nebenwirkungen ist unter der Therapie die Nierenfunktion zu überwachen und auf eine ausreichende Hydrierung während der Applikation zu achten. Ggf. kann die Verträglichkeit durch Applikation einer Split-Dosierung (2-3 geteilte Gaben), wie durch Studien beim nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom belegt, verbessert werden.

6.4.1.4Doxorubicin (Adriamycin)

Das Anthrazyklin Doxorubicin zeigte in zwei randomisierten Phase-III-Studien in der Erstlinientherapie ein mittleres Gesamtüberleben von 8,2 und 10 Monaten [90, 91]. Aufgrund von wirksameren Substanzen mit einer besseren Studienlage wird Doxorubicin heute, wenn überhaupt, im klinischen Alltag erst in fortgeschrittener Therapiesituation nach Versagen von Immuncheckpoint-Inhibitoren, Platinderivaten und Gemcitabin und Vinorelbin als Monotherapie verabreicht. Häufige Nebenwirkungen sind Nausea und Emesis, sowie Anämie, Thrombozytopenie und Leukozytopenie. Ebenso ist eine kardiale Toxizität eng zu monitoren. Aufgrund von Gewebsnekrosen bei Paravasaten ist bei Verabreichung auf einen sicher liegenden venösen Zugang zu achten.

6.4.1.5Epirubicin

Das Anthrazyklin Epirubicin zeigte in zwei einarmigen Phase-II-Studien in der Erstlinientherapie ein mittleres Gesamtüberleben von 7,5 und 10 Monaten sowie eine Ansprechrate von 5% und 15% [90, 92]. Aufgrund von wirksameren Substanzen mit einer besseren Studienlage wird Epirubicin heute, wenn überhaupt, im klinischen Alltag erst in fortgeschrittener Therapiesituation nach Versagen von Immuncheckpoint-Inhibitoren, Platinderivaten und Gemcitabin und Vinorelbin als Monotherapie verabreicht. Häufige Nebenwirkungen sind Nausea und Emesis, sowie Anämie, Thrombozytopenie und Leukozytopenie. Ebenso ist eine kardiale Toxizität eng zu monitoren. Aufgrund von Gewebsnekrosen bei Paravasaten ist bei Verabreichung auf einen sicher liegenden venösen Zugang zu achten. Epirubicin ist in dieser Indikation für die EU nicht zugelassen.

6.4.1.6Gemcitabin

Gemcitabin kann als Monosubstanz oder in Kombination mit Platinderivaten oder Vinorelbin in der Zweitliniensituation oder in einer späteren Therapielinie verabreicht werden, Kapitel 6.1.3. Als Monotherapie in der Zweit- und höheren Therapielinie konnte mit Gemcitabin ein mittleres Gesamtüberleben von 4,9-12,4 Monaten erreicht werden [83, 84, 85], siehe Kapitel 6.1.3. Häufige Nebenwirkungen von Gemcitabin sind Nausea und Emesis, sowie Anämie, Thrombozytopenie und Leukozytopenie.

6.4.1.7Ipilimumab

Zusammen mit Nivolumab ist der anti-CTLA4-Immuncheckpoint-Inhibitor Ipilimumab in der nicht-resezierbaren Krankheitssituation als systemische Erstlinientherapie zugelassen. Hier zeigte Ipilimumab in Kombination mit Nivolumab eine Verlängerung des medianen Gesamtüberlebens von 4 Monaten im Vergleich zu einer Kombinationstherapie aus Platin und Pemetrexed (18,1 vs. 14,1 Monate (HR: 0,74; p = 0,002) [69]. Bezüglich eines differenzierten Einsatzes und Studiendaten, siehe Kapitel 6.1.2. Häufige Nebenwirkungen von Checkpoint-Inhibitoren sind Fatigue, Pruritus, Hypo- oder Hyperthyreose und Diarrhoen. Daneben kann es in selteneren Fällen zu autoimmunen Entzündungsreaktionen wie z.B. Pneumonitis, Kolitis, Nephritis, Hepatitis, Hypophysitis, Myositis, Kardiomyopathie und Arthralgien kommen.

6.4.1.8Nivolumab

Nivolumab ist ein anti-PD-1-Immuncheckpoint-Inhibitor. Daten zu zugelassenen Anwendungsgebieten, Studiendaten und möglichen Nebenwirkungen sind in Kapitel 6.4.1.7 Ipilimumab und Kapitel 6.1.2. dargestellt Als Monotherapie besteht zum Zeitpunkt dieser Leitlinienverfassung keine Zulassung. Für die Sicherung der Kostenübernahme ist ein Antrag beim Kostenträger (Unfallversicherungsträger bzw. Krankenversicherung) erforderlich.

6.4.1.9Pembrolizumab

Pembrolizumab ist ein anti-PD-1-Immuncheckpoint-Inhibitor und in Kombination mit Platin und Pemetrexed in der Erstlinientherapie des nicht-epitheloiden Pleuramesothelioms zugelassen [71], s. Kapitel 6.1.2). Es verbesserte gegenüber einer Therapie mit Cisplatin und Pemetrexed das mediane Gesamtüberleben signifikant (17,3 vs. 16,1 Monate; HR 0,79; p = 0,0324). Der Effekt war vor allem durch die nicht-epitheloiden Mesotheliome bedingt. Es ist anzunehmen, dass die alleinige Checkpoint-Inhibierung von PD-1 auf die nicht-epitheloiden Mesotheliome einen schwächeren Effekt zu haben scheint als eine duale Checkpoint-Inhibierung bestehend aus anti-PD-1 und anti CTLA-4 (s. Kapitel 6.1.2). Aus diesem Grund ist die Kombination Pembrolizumab + Platin + Pemetrexed nicht die primäre Empfehlung dieser Leitlinie für das nicht-epitheloide Pleuramesotheliom (s. Kapitel 6.1.2).

6.4.1.10Pemetrexed

Pemetrexed kann neoadjuvant oder adjuvant in Kombination mit einem Platinderivat verabreicht werden [51]. Ebenso kann es in der nicht-resezierbaren Situation in Kombination mit einem Platinderivat oder als Monotherapie bei Kontraindikationen appliziert werden [58, 67], siehe Kapitel 6.1.3. In der nicht-resezierbaren Situation verbesserte die Hinzunahme von Pemetrexed zu Cisplatin gegenüber einer Monotherapie mit Cisplatin das mediane Gesamtüberleben von 9,3 auf 12,1 Monate sowie des progressionsfreien Überlebens von 5,1 vs. 3,9 Monate und führte zu einer Ansprechrate von 41,3% vs. 16,7% [67], siehe Kapitel 6.1.1 und Kapitel 6.1.3. Auf eine supportive Begleitmedikation mit Folsäure und Vitamin B12 ist gemäß der Zulassung zu achten. Mögliche Nebenwirkungen sind Nausea und Emesis, sowie Anämie, Thrombozytopenie, Leukozytopenie, Stomatitis, Mukositis und renale Schädigung.

6.4.2Vinorelbin

Vinorelbin ist ein Vincaalkaloid und kann in der Zweitliniensituation oder in einer späteren Therapielinie als Monotherapie oder in Kombination Gemcitabin appliziert werden, siehe Kapitel 6.1.3. Vinorelbin kann als Monotherapie in der Zweit- und höheren Therapielinie ein medianes Gesamtüberleben von 5,4-12,4 Monaten erreichen [64, 65, 67, 68], siehe Kapitel 6.1.3. Häufige Nebenwirkungen von Vinorelbin sind Anämie, Thrombozytopenie, Leukozytopenie und Polyneuropathie.

7Rehabilitation

Nach Abschluss einer kurativ intendierten oder palliativen Therapie kann bei Fehlen von Zeichen für ein Rezidiv/Progress und nicht akut bestehender Therapieindikation eine Rehabilitationsmaßnahme zur Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit - besonders der kardio-pulmonalen Funktionsleistung - und von möglichen Therapienebenwirkungen durchgeführt werden. Die Rehabilitationsmaßnahme ist bei dem entsprechenden Kostenträger zu beantragen, entweder Unfallversicherungsträger oder Krankenkasse.

8Verlaufskontrolle und Nachsorge

Während einer systemischen Therapie sollen alle 6-8 Wochen radiologische Kontrollen des Therapieerfolges mit CT-Thorax/Abdomen erfolgen. Pat., die eine Resektion des Pleuramesothelioms erhalten haben, sollten nach Abschluss der Therapie alle drei Monate, für eine Dauer von zwei Jahren, eine Nachsorge mit CT-Thorax/Abdomen erhalten. Danach kann das Intervall je nach Risikokonstellation individuell auf sechs Monate verlängert werden.

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10Aktive Studien / Register

11Therapie - Protokolle

12Studienergebnisse

13Zulassungsstatus

15Anschriften der Verfasser

Prof. Dr. Clemens Aigner
Thoraxchirurgie
Medizinische Universität Wien
Währinger Gürtel 18-20
A-1090 Wien
Prof. Dr. med. Allesandra Curioni-Fontecedro
Onkologie
HFR Freiburg – Kantonsspital
Chemin des Pensionnats 2-6
1708 Freiburg
PD Dr. med. Wilfried Eberhardt
Universitätsklinikum Essen
Westdeutsches Tumorzentrum
Innere Klinik und Poliklinik
Hufelandstr. 55
45147 Essen
Prof. Dr. med. Christian Grohé
Evangelische Lungenklinik Berlin
Klinik für Pneumologie
Lindenberger Weg 27
13125 Berlin
Dr. med. Sylvia Gütz
St. Elisabeth Krankenhaus Leipzig
Abteilung für Innere Medizin
Biedermannstraße 84
04277 Leipzig
Prof. Dr. med. Hans Hoffmann
Klinikum rechts der Isar
der Technischen Universität München
Sektion für Thoraxchirurgie
Ismaninger Str. 22
81675 München
Dr. med. Ingolf Hosbach
Institut für Prävention und Arbeitsmedizin
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Institut der Ruhr-Universität Bochum
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum
Dr. med. Klaus Kraywinkel
Zentrum für Krebsregisterdaten
Robert Koch-Institut
General-Pape-Straße 62-66
12101 Berlin
Dr. med. Christian Kugler
LungenClinic Großhansdorf GmbH
Thoraxchirurgie
Wöhrendamm 80
22927 Großhansdorf
PD Dr.med. Martin Metzenmacher
Universitätsklinikum Essen
Innere Klinik (Tumorforschung)
Hufelandstr. 55
45147 Essen
Prof. Dr. med. Isabelle Opitz
Universitätsspital Zürich
Klinik für Thoraxchirurgie
Rämistrasse 100
8091 Zürich
Prof. Dr. med. Martin Reck
LungenClinic Grosshansdorf GmbH
Onkologischer Schwerpunkt
Wöhrendamm 80
22927 Großhansdorf
Dr. med. Rajiv Shah
Universitätsklinikum Heidelberg
Thoraxonkologie und Mesotheliom-Spezialambulanz Thoraxklinik Heidelberg
Röntgenstr. 1
69126 Heidelberg
Prof. Dr. med. Martin Stuschke
Universitätsklinikum Essen (AöR)
Klinik für Strahlentherapie
Hufelandstr. 55
45147 Essen
Prof. Dr. med. Andrea Tannapfel
Ruhr-Universität Bochum am
Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum
Bergmannsheil
Institut für Pathologie
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum
Prof. Dr. med. Hauke Winter
Universitätsklinikum Heidelberg
Thoraxchirurgie Thoraxklinik Heidelberg
Röntgenstr. 1
69126 Heidelberg
Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann
Amb. Gesundheitszentrum der Charité
Campus Virchow-Klinikum
Med. Klinik m.S. Hämatologie & Onkologie
Augustenburger Platz 1
13344 Berlin

16Offenlegung potentieller Interessenkonflikte

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Reference:

Quellenangabe:

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