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Arzneimittelinteraktionen

Stand Dezember 2020
Dies ist nicht die aktuelle Version. Siehe: Arzneimittelinteraktionen

1Zusammenfassung

2Grundlagen

3Spezifische Interaktionen

4Spezifische Nebenwirkungen

5[Kapitel nicht relevant]

6[Kapitel nicht relevant]

7[Kapitel nicht relevant]

8[Kapitel nicht relevant]

9Literatur

10[Kapitel nicht relevant]

11[Kapitel nicht relevant]

12[Kapitel nicht relevant]

13[Kapitel nicht relevant]

14[Kapitel nicht relevant]

15Anschriften der Experten

16Erklärungen zu möglichen Interessenkonflikten

Kommentare

21.01.2022 04:32
Axel Matzdorff says:
21.01.2022 04:32

Sehr geehrte Kolleg*innen

drei Punkte sind mir aufgefallen:
1. Sie empfehlen die Bestimmung neutralisierender Antikörper nach der 3. Impfung bei Patienten mit dem Risiko eines Impfversagens. Nach meiner Kenntnis ist ein Antikörper-Test ohne direkten zeitlichen Bezug zu COVID-19-Symptomen beispielsweise zur Prüfung einer Immunität keine Kassenleistung. Werden die Kosten jetzt übernommen oder muss ich die korrekterweise dem Patienten in Rechnung stellen? Bitte um entsprechende Erwähnung in der Empfehlung.

2. In der Abbildung 4 steht für den Abstand zur Boosterimpfung zwar >1-3 Monate, im Text dann aber "als Frist wird ein Zeitraum von 3-6 Monaten nach der vorherigen Schutzimpfung empfohlen." Das ist zumindest auf den ersten Blick widersprüchlich. Hier wäre eine klarere Darstellung im Text, dass bei Immundfizienten der 1 Monats-Abstand eine Option ist, hilfreich. Man kann als Referenz auch die Aktualisierung vom 18. Oktober 2021 der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung, Epidemiologisches Bulletin 43 | 2021 28. Oktober 2021, anführen. Da steht für immundefiziente Patienten: "Empfehlung zur COVID-19-Impfung von Personen mit Immundefizienz. Für Personen ab 12 Jahren mit starker Immundefizienz (ID) ist Comirnaty als 3. Impfstoffdosis mindestens 28 Tage nach der 2. Dosis zugelassen." Diese Formulierung könnte man gut übernehmen.

3. Gibt es noch einen Typo in Tabelle 3: Comirnarty®, ein R zuviel

Gruss, A. Matzdorff
Auffrischimpfung ist

25.01.2022 11:55
Christoph Mußmann says:
25.01.2022 11:55

Ganz herzlichen Dank für die sorgfältige Durchsicht und die Rückmeldung! Das überflüssige „r“ haben wir entfernt.

Die Antwort zur Kostenerstattung der Antikörper-Tests ist komplexer. In Leitlinien bilden wir den Stand des Wissens ab und leiten daraus Empfehlungen ab. Grundsätzlich geben wir Empfehlungen auch dann, wenn ihre vollständige Umsetzung nicht oder noch nicht befriedigend gelöst ist. Konkret hat der BNHO bereits im letzten Herbst die Initiative bei den Antikörper-Tests ergriffen, mit unserer vollen Unterstützung. Jetzt hoffen wir, dass die Kostenerstattung für diese relevante und Therapie-steuernde Untersuchung bald geregelt wird.
Das Onkopedia-Team

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21.01.2022 04:32
Axel Matzdorff says:
21.01.2022 04:32

Sehr geehrte Kolleg*innen

drei Punkte sind mir aufgefallen:
1. Sie empfehlen die Bestimmung neutralisierender Antikörper nach der 3. Impfung bei Patienten mit dem Risiko eines Impfversagens. Nach meiner Kenntnis ist ein Antikörper-Test ohne direkten zeitlichen Bezug zu COVID-19-Symptomen beispielsweise zur Prüfung einer Immunität keine Kassenleistung. Werden die Kosten jetzt übernommen oder muss ich die korrekterweise dem Patienten in Rechnung stellen? Bitte um entsprechende Erwähnung in der Empfehlung.

2. In der Abbildung 4 steht für den Abstand zur Boosterimpfung zwar >1-3 Monate, im Text dann aber "als Frist wird ein Zeitraum von 3-6 Monaten nach der vorherigen Schutzimpfung empfohlen." Das ist zumindest auf den ersten Blick widersprüchlich. Hier wäre eine klarere Darstellung im Text, dass bei Immundfizienten der 1 Monats-Abstand eine Option ist, hilfreich. Man kann als Referenz auch die Aktualisierung vom 18. Oktober 2021 der STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung, Epidemiologisches Bulletin 43 | 2021 28. Oktober 2021, anführen. Da steht für immundefiziente Patienten: "Empfehlung zur COVID-19-Impfung von Personen mit Immundefizienz. Für Personen ab 12 Jahren mit starker Immundefizienz (ID) ist Comirnaty als 3. Impfstoffdosis mindestens 28 Tage nach der 2. Dosis zugelassen." Diese Formulierung könnte man gut übernehmen.

3. Gibt es noch einen Typo in Tabelle 3: Comirnarty®, ein R zuviel

Gruss, A. Matzdorff
Auffrischimpfung ist

25.01.2022 11:55
Christoph Mußmann says:
25.01.2022 11:55

Ganz herzlichen Dank für die sorgfältige Durchsicht und die Rückmeldung! Das überflüssige „r“ haben wir entfernt.

Die Antwort zur Kostenerstattung der Antikörper-Tests ist komplexer. In Leitlinien bilden wir den Stand des Wissens ab und leiten daraus Empfehlungen ab. Grundsätzlich geben wir Empfehlungen auch dann, wenn ihre vollständige Umsetzung nicht oder noch nicht befriedigend gelöst ist. Konkret hat der BNHO bereits im letzten Herbst die Initiative bei den Antikörper-Tests ergriffen, mit unserer vollen Unterstützung. Jetzt hoffen wir, dass die Kostenerstattung für diese relevante und Therapie-steuernde Untersuchung bald geregelt wird.
Das Onkopedia-Team

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