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Multiples Myelom

ICD-10 C90.0
Stand Mai 2018
Dies ist die aktuell gültige Version des Dokuments

Therapiestruktur

Abbildung 4: Diagnostische Kriterien für Multiples Myelom und verwandte Erkrankungen 
1MGUS – Monoklonale Gammopathie Unklarer Signifikanz;
2 Endorganschäden - CRAB Kriterien: Hyperkalzämie (hyperCalcemia) und/oder Niereninsuffizienz (Renal insufficiency) und/oder Anämie (normochrom, normozytär) (Anemia) und/oder osteolytische oder diffuse Knochendestruktion (Bone lesions);
3nur beim Leichtkettentyp;
Abbildung 5: Therapie - Algorithmus bei Erstdiagnose 
1 symptomatisch, siehe Kapitel 6.1;
2 w&w - watch and wait: abwartendes Verhalten;
3 die Wirksamkeit von Bortezomib/Dexamethason ist niedriger als die Wirksamkeit der Dreifachkombinationen;
4 bei Patienten mit Risikofaktoren, siehe Kapitel 6.1.1.1.2
Abbildung 6: Therapie - Algorithmus im Rezidiv oder bei Refraktärität 
1 Die Wahl der Arzneimittel richtet sich neben den Zulassungsbedingungen auch nach der Wirksamkeit der Erstlinientherapie und der Verträglichkeit.2  Anthrazykline, Bendamustin, Cyclophosphamid, Melphalan,

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Kommentare

08.02.2019 09:48
Thorsten Wenzel sagt
08.02.2019 09:48

Im Abschnitt 6.1.2 wird beim Spätrezidiv und guter Verträglichkeit der Erstlinientherapie die Wiederholung der initialen Induktionstherapie vor einer erneuten Hochdosistherapie empfohlen. Auch wenn dies auf jeden Fall eine mögliche bewährte Vorgehensweise darstellt, ergibt sich für mich die Frage, ob in dieser Situation nicht eine Induktion mit dann ja zugelassenen "neueren" Substanzen zu diskutieren ist, um die Remissionstiefe vor der erneuten Hochdosistherapie weiter zu verbessern. Zu diskutieren wären hier aus meiner Sicht zugelassene Kombinationen wie Carfilzomib/Lenalidomid/Dexamethason oder auch Daratumumab/Bortezomib/Dexamethason, die mutmaßlich potenter sind als z.B. die Wiederholung von Bortezomib/Cyclophosphomid/Dexamethason. Auch die Anzahl der Zyklen der Induktionstherapie könnte man je nach Ansprechen und Verträglichkeit ja variabel gestalten. Sollte man das oben aufgeführte Vorgehen evtl. in diesem Sinne ergänzen?
Vielen Dank für die Antwort im voraus und für die Erstellung und Aktualisierung der Leitlinie.

05.03.2019 09:16 (Onkopedia Redaktion)
Franca Habedank sagt
05.03.2019 09:16

Vielen Dank für den Hinweis! Wir stimmen Ihnen zu, dass es keine formalen Studien zum Vergleich einer Retherapie nach guter und stabiler Remission versus neuen Therapieoptionen gibt. Insofern handelt es sich hier um "oder-Entscheidung". Da auch nicht jede der neuen Therapien eine 100 prozentige Erfolgschance hat, wird im Einzelfall abgewogen werden müssen. Entscheidend ist neben der erhofften Wirksamkeit vor allem auch das bisher aufgetretene Nebenwirkungsspektrum.

Ihr Onkopedia-Team

02.05.2019 08:48 (Onkopedia Redaktion)
DGHO sagt
02.05.2019 08:48

Densoumab ist m.E. nicht zugelassen beim Multiplen Myelom?

02.05.2019 08:50 (Onkopedia Redaktion)
Franca Habedank sagt
02.05.2019 08:50

Die Zulassung von Denosumab (Xgeva®) wurde im April 2018 von der EU Kommission erweitert. Der formale Zulassungstext ist jetzt breit gefasst: "Xgeva® ist ein Arzneimittel, das bei Erwachsenen mit fortgeschrittener Krebserkrankung angewendet wird, die sich auf die Knochen ausgebreitet hat, um knochenbezogene Komplikationen zu verhindern." Hintergrund der Erweiterung mit Einschluss des Multiplen Myeloms in die Zulassung war eine internationale, multizentrische, randomisierte Studie mit 1719 Myelompatienten, in der Denosumab dem Zolendrat nicht unterlegen war. Die Ergebnisse wurden im Februar 2018 publiziert, https://www.thelancet.com/journals/lanonc/article/PIIS1470-2045(18)30072-X/fulltext .

Bernhard Wörmann