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Frühe Nutzenbewertung - Lenvatinib beim Nierenzellkarzinom

Die Nutzenbewertung von Lenvatinib (Kisplyx®) wird nach Ablauf der im ersten Verfahren gesetzten Frist durchgeführt. Kisplyx® ist indiziert in Kombination mit Everolimus zur Behandlung von erwachsenen Patient*innen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom nach einer vorhergehenden, gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) gerichteten Behandlung. Lenvatinib wurde bereits beim medullären Schilddrüsenkarzinom unter dem Handelsnamen Lenvima® bewertet. Lenvima® ist zwischenzeitlich auch zur Erstlinientherapie des fortgeschrittenen hepatozellulären Karzinoms zugelassen worden. Der G-BA hat keine Subgruppen zur Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie gebildet und das IQWiG mit dem Bericht beauftragt. Pharmazeutischer Unternehmer und IQWiG kommen zu identischen Bewertungsvorschlägen. Einen Überblick über Vergleichstherapie und Bewertungsvorschläge gibt Tabelle 1.

Tabelle 1: Berechnung des Zusatznutzens durch pU und IQWiG

Lenvatinib_nierenzell.PNG

Unsere Anmerkungen sind:

  • Die Daten im jetzt vorgelegten Dossier zur Wirksamkeit von Lenvatinib / Everolimus bei Patient*innen mit fortgeschrittenem, metastasiertem Nierenzellkarzinom entsprechen denen der ersten Bewertung. Neu ist der indirekte adjustierte Vergleich mit Cabozantinib.
  • Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie mit Cabozantinib oder Nivolumab ist nachvollziehbar, berücksichtigt aber nicht den inzwischen flächendeckenden Einsatz von Immuncheckpoint-Inhibitoren in der Erstlinientherapie. Für diese vorbehandelten Patient*innen ist Nivolumab in der Zweitlinientherapie nicht geeignet.
  • Basis der frühen Nutzenbewertung ist die dreiarmige Phase 1b/2-Studie 208 mit insgesamt 153 Patient*innen.
  • Lenvatinib/Everolimus führte in der Zweitlinientherapie gegenüber Everolimus zur Verlängerung der Gesamtüberlebenszeit. Der Unterschied ist statistisch nicht signifikant. Da Daten zur Postprogressionstherapie fehlen, sind die vorliegenden Auswertungen bei der kleinen Patientenzahl nur eingeschränkt bewertbar.
  • Lenvatinib/Everolimus führte gegenüber Everolimus zur deutlichen Steigerung der Remissionsraten und zur statistisch signifikanten Verlängerung der progressionsfreien Überlebenszeit.
  • Die Rate schwerer therapieassoziierter Nebenwirkungen ist unter Lenvatinib/Everolimus hoch.
  • Eine größere Nachfolgestudie zur Wertigkeit einer niedrigeren Dosierung von Lenvatinib (14 statt 18 mg) bestätigte die Wirksamkeit von Lenvatinib/Everolimus, zeigte aber keine Senkung der Nebenwirkungsrate.


Lenvatinib/Everolimus bleibt eine Option in der Zweitlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinom. Ein Unterschied gegenüber der ZVT ist nicht nachweisbar.

Zur Stellungnahme

27.05.2021